Hannover. In Niedersachsen ist die Corona-Verordnung überarbeitet worden - von Samstag an greifen die Änderungen. Die wichtigen Fragen und Antworten.

Auch im neuen Jahr kennt die Corona-Pandemie kein Ende. In Niedersachsen greifen bereits unterschiedliche Regeln wie 3G oder 2G plus, daran wird sich auch mit der erwarteten neuen Verordnung voraussichtlich nichts ändern. Was es im Alltag zu beachten gibt:

Wie sieht es mit Kontaktbeschränkungen aus?

Bei den Kontaktbeschränkungen soll es keine Änderung geben: Maximal zehn Menschen dürfen sich treffen - vorausgesetzt, sie sind alle gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat noch weniger Spielraum. Dann darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Auch hier werden Kinder nicht mitgezählt.

Wie sieht es mit der Schule aus?

Diese Regeln sind bereits bekannt. Seit Montag müssen wieder alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen zur Schule gehen. Bis Ende des Monats sind jeden Tag Tests verpflichtend, sofern Schüler noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Die Tests werden jeweils von den Schulen gestellt. Prinzipiell können sich auch geimpfte und genesene Schüler oder Lehrer mit den zur Verfügung gestellten Kits testen, sofern es die Kapazitäten der Schule erlauben.

Wo soll die 3G-Regel gelten?

Das sind körpernahe Dienstleistungen - dazu zählen etwa Friseure oder Kosmetikstudios. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte frühere schärfere Regeln in diesem Bereich zum Teil außer Vollzug gesetzt, daher musste die Landesregierung dort vor einigen Wochen nachbessern. Eine Änderung ist nun nicht geplant.

Wo soll 2G plus gelten?

Das sind sehr viele Bereiche. Das sind derzeit der Freizeitbereich, einschließlich Kinos, Zoos oder Theater, aber auch der Sportbereich einschließlich Fitnessstudios. Daran soll sich ebenfalls zunächst nichts ändern. 2G plus soll auch weiterhin für Gastronomie oder Hotels gelten.

Was gilt es bei 2G plus zu beachten?

Wer eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, ist vom zusätzlichen Test befreit. Das soll auch weiterhin direkt nach der Impfung gelten. Kinder und Jugendliche sollen nach wie vor ausgenommen sein, müssen also nicht einmal geimpft sein.

Kann auch 2G gelten?

Ja, Gastronomen sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, auf den zusätzlichen Test zu verzichten. Dann dürfen sie aber nur 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Niedersachsen setzt dort bereits überwiegend auf die FFP2-Maske, etwa im Nahverkehr oder beim Einkaufen. Das soll so bleiben. Schüler dürfen im Unterricht auch OP-Masken tragen.

Wo muss ich meinen Impfnachweis nicht vorzeigen?

Das gilt derzeit in vielen Geschäften - nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen können in Niedersachsen somit shoppen gehen. Auch hier sind keine Änderungen geplant. Das OVG hatte die 2G-Regel im Handel ebenfalls gekippt. Für Lebensmittelgeschäfte und weitere Bereiche wie Optiker oder Tankstellen waren auch zuvor keine Impfnachweise notwendig. Allerdings ist eine FFP2-Maske Pflicht.

Was hat geschlossen oder ist verboten?

Das sind etwa Clubs, Diskotheken und Shisa-Bars. Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind nicht erlaubt. Auch daran soll es keine Änderungen geben.

Wie sieht es mit der Quarantäne und Isolation aus?

Nach einem Bund-Länder-Beschluss aus der vergangenen Woche werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Dieser Beschluss soll in Niedersachsen von Samstag an gelten.

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