Hannover. Für Schüler startet ab Montag in Niedersachsen der Unterricht nach den Weihnachtsferien. Hier ist die Übersicht der neuen Regeln.

Die Corona-Pandemie wirft erneut ihren Schatten auf den Schulbeginn nach den Ferien in Niedersachsen. Vor den Weihnachtsferien wurde die Präsenzpflicht für mehrere Tage aufgehoben, das ist nun nicht mehr der Fall. Dafür sind andere neue Maßnahmen hinzugekommen. Eine Übersicht.

Wie sieht es mit dem Unterricht aus?

Alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen müssen von Montag an wieder zur Schule gehen.

Muss eine Maske getragen werden?

Ja, alle Schülerinnen und Schüler im Bundesland sowie das Schulpersonal müssen einen Mund-Nasenschutz tragen, auch während des Unterrichts. Dies muss mindestens eine OP-Maske sein. Zuvor waren für jüngere Schüler auch Stoffmasken ausreichend.

Wo bekommen Schüler OP-Masken her?

Generell ist vorgesehen, dass die Schüler die OP-Masken selbst mitbringen. Schulen können aber dazu eine Art Reserve anlegen, falls jemand doch mal keine Maske dabei hat.

Wie sieht es mit Tests aus?

In der ersten Schulwoche sind jeden Tag Tests vorgesehen. Dies gilt nicht für Kinder, Jugendliche sowie Beschäftigte an den Schulen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen sind. Die Betroffenen sollen sich zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen - damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Die Tests werden von den Schulen gestellt.

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Bekomme ich auch Tests von der Schule, wenn ich bereits geimpft oder genesen bin?

Prinzipiell können sich auch geimpfte und genesene Schüler oder Lehrer mit den zur Verfügung gestellten Kits testen, sofern es die Kapazitäten der Schule erlauben.

Wie geht es weiter mit den Tests?

Nach bisherigen Plänen soll vom 17. Januar an die Testpflicht wieder auf dreimal wöchentlich gesenkt werden. In der Regel soll dann montags, mittwochs und freitags getestet werden.

Was geschieht bei einem positiven Testergebnis?

Ist jemand positiv getestet, muss dies mit einem PCR-Test bestätigt werden. Er ist in der Regel zuverlässiger als die eingesetzten sogenannten Laientests. Bei einem positiven Test soll die Schule umgehend informiert werden. Wer einen positiven Laientest hat, hat Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test, er etwa in einem Testzentrum oder bei einem Arzt gemacht werden kann.

Was passiert mit der Lerngruppe, wenn ein Schüler positiv getestet ist?

Dann greift das sogenannte Intensivtesten, bei dem sich alle - auch Geimpfte sowie Genesene - an fünf Schultagen in Folge täglich testen müssen. Die kann aber abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigen sollte. Dadurch müssen laut Kultusministerium schulische Kontaktpersonen der Infizierten nicht länger ermittelt und in Quarantäne geschickt werden. In Einzelfällen können Quarantänemaßnahmen durch das zuständige Gesundheitsamt jedoch weiterhin angeordnet werden.

Was sagen andere Parteien und Verbände zu den Schulregeln?

Der FDP-Bildungspolitiker Björn Försterling beispielsweise forderte tägliche Corona-Tests im gesamten Januar für alle Schüler, unabhängig vom Impfstatus. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) pochte auf einen Notfallplan für die Schulen, sofern Lehrkräfte aufgrund von vermehrten Corona-Infektionen fehlen sollten.

Wie sieht es bei den Kitas aus?

Anders als im Schulbereich gibt es bei den Kitas keine Testpflicht. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten pro Woche und Kind im Kindergartenalter drei Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Die Anwendung dieser Tests soll zu Hause durch die Eltern erfolgen. Das Ministerium betonte, dass über eine Testpflicht derzeit diskutiert werde. Eine Entscheidung stehe allerdings noch aus.

Was gilt für Beschäftigte in den Kitas?

Für Kindertageseinrichtungen gilt wie für alle Arbeitsstätten, in denen Personenkontakt nicht ausgeschlossen ist, die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich laut Ministerium grundsätzlich selbst um einen Test mit Nachweis kümmern. Arbeitgeber stellen demnach zwei Testungen pro Woche zur Verfügung. Die anderen Tests sind in Testzentren, Apotheken oder bei Hausärzten vorzunehmen, ein vor der Arbeit zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht gültig.

Wie sieht es mit Quarantänemaßnahmen in Kitas aus?

Sie werden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt angeordnet.

Nachgelesen werden können diese Informationen auf der Seite des niedersächsischen Kultusministeriums hier.

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