Leser Detlev Hauer schreibt zur Meldung „AfD verweigert Bekenntnis zur Toleranz“ auf der Seite „Region“ vom 29. August:

Wenn der AfD-Landtagsabgeordnete Harm Rykena mit den Worten: „Vielfalt ist aus unserer Sicht nicht förderungswürdig“, zitiert wird und damit begründet, warum zwei AfD-Abgeordnete eine Ehrenerklärung nicht unterschrieben haben, die Voraussetzung für ihre Mitgliedschaft in der Fußballmannschaft des niedersächsischen Landtages sein sollte, dann ist das keine Toleranzverweigerung, wie die Artikelüberschrift glauben machen soll, sondern nur die Zurückweisung einer von mehreren Forderungen in der Erklärung. Toleranz ist nicht identisch mit Förderungswürdigkeit von Vielfalt. Natürlich gebietet es der Anstand, im persönlichen Umfeld tolerant gegenüber Mitbürgern anderer kultureller Prägung zu sein. Das bedeutet aber nicht, gesellschaftliche oder politische Forderungen nach ethnischer, kultureller oder religiöser Vielfalt sich zu eigen zu machen. Sie werben in derselben Ausgabe unter MEINE ZEITUNG/jedeswortwert.de mit dem Slogan: „Lügen rocken nicht!“ Die subtile Verbiegung der Wahrheit ist auch eine Lüge. Sie geschieht hier mit der Zielsetzung der Diskriminierung der AfD. Leider entspricht dies einem lange beobachteten Trend in Ihrer Zeitung.

Redakteurin Jacqueline Carewicz nimmt Stellung:

Sport soll bekanntlich die Verständigung und das friedliche Miteinander von Menschen fördern. Das gilt auch in der Fußballmannschaft des niedersächsischen Landtags. Seit 1977 kicken Abgeordnete aller Fraktionen im FC Landtag für einen guten Zweck. Zwei Fußballer aus den Reihen der AfD haben sich nun geweigert, eine aus dem Ethik-Kodex des Deutschen Fußball-Bundes übernommene Ehrenerklärung zu Toleranz zu unterschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Im Fußball spiegeln sich die Vielfalt der Gesellschaft, der Sprachen, Kulturen und Lebensweisen wider. Wir achten und fördern diese Vielfalt auf und abseits des Platzes und dulden keine Diskriminierungen, Belästigungen oder Beleidigungen, sei es aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung.“ Dies ist nichts anderes als ein offenes Bekenntnis zur Toleranz. Und wer diese Ehrenerklärung nicht unterschreiben mag, wird sich schwerlich als tolerant bezeichnen können. Insofern halte ich die Überschrift „AfD verweigert Bekenntnis zu Toleranz“ für absolut gedeckt.

Der Ombudsrat schreibt:

Der Leser bemängelt die Überschrift der Meldung „AfD verweigert Bekenntnis zur Toleranz“. Die Ablehnung der Förderungswürdigkeit von Vielfalt sei keine Toleranzverweigerung. Der Leser differenziert zwischen „Toleranz im privaten Umfeld“, die der Anstand gebiete, und der Anerkennung von politischen und gesellschaftlichen Forderungen nach ethnischer, kultureller oder religiöser Vielfalt, der sich die AfD nicht anschließe. Die dem Ethikkodex des DFB entnommene Ehrenerklärung ist ein Bekenntnis zu „Achtung und Förderung der Vielfalt der Gesellschaft, der Sprachen, Kulturen und Lebensweisen verbunden mit der Ablehnung von Diskriminierungen, Belästigungen oder Beleidigungen, sei es aufgrund von …, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion…“. Dieses Bekenntnis ist nicht teilbar. Die vom Leser aufgeführte „Toleranz im privaten Umfeld“ einerseits und die Ablehnung der Förderung von Vielfalt andererseits ist gerade kein, auch kein teilweises Bekenntnis zu den in der Ehrenerklärung aufgeführten Werten. Daher ist die Überschrift nicht zu beanstanden; die Wahrheit wird nicht „subtil verbogen“, wie es der Leser formuliert.

Ferner vertritt der Leser die Auffassung, er beobachte in dieser Zeitung einen Trend, die AfD zu diskriminieren. Der Ombudsrat kann keinen derartigen Trend erkennen. Belege für seine These, die Zeitung würdige das Ansehen der Partei durch unzutreffende Äußerungen, Behauptungen in der Öffentlichkeit herab, die eine Überprüfung im Einzelfall möglich machte, liefert der Leser nicht. Zur kritischen Auseinandersetzung mit Problemen, die bei Parteien jedweder Couleur auftreten, ist die freie Presse aufgerufen.