„Die Beamten sollen mit Augenmaß vorgehen. Sie sollen auf Fehlverhalten zuerst hinweisen, dann ermahnen.“

NRW hat schon vor zwei Wochen einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Regeln vorgelegt. Auch in Hamburg oder Schleswig-Holstein gibt es einen solchen schon. Nun hat Niedersachsen auch nachgelegt – gerade noch rechtzeitig vor Ostern.

22 Posten listet der Katalog auf. Im Höchstfall, vor allem bei wiederholten Verstößen, sind 25.000 Euro fällig. Wer in Niedersachsen gegen die Corona-Regeln verstößt, muss also tief in die Tasche greifen. Schon wer beim Abstand zum Nebenmann die vorgeschriebenen 1,5 Meter im Freien nicht einhält, muss 150 Euro zahlen.

Das klingt hart, es ist aber richtig. Die Fallzahlen steigen noch viel zu stark. „Wer nicht hören will, muss fühlen“, sagte Heiger Scholz, Chef des Corona-Krisenstabs, lapidar. Aber er hat ja Recht. Alleine in unserer Region gab es in der vergangenen Woche 660 festgestellte Verstöße gegen Corona-Regeln.

Scholz machte klar, dass wir keineswegs in einem Polizeistaat leben, seitdem die Corona-Krise ausgebrochen ist. Die Beamten sollen mit Augenmaß vorgehen. Sie sollen auf Fehlverhalten zuerst hinweisen, dann ermahnen. Und nur wenn es gar nicht anders geht, eine Verwarnung aussprechen. Die Kommunen entscheiden dann über die Höhe des Bußgelds. Sie haben nun endlich eine Orientierung hinsichtlich der Höhe. Denn eines ist klar: Wenn zum Beispiel ein Betreiber immer noch seine Disco öffnet, muss er Konsequenzen spüren. Bis zu 10.000 Euro sind dann fällig. Er gefährdet mit seinem Handeln viele Menschen.