Braunschweig. Kontaktverbot, Mindestabstand, geschlossene Läden: Die Landesregierung ahndet Verstöße im Extremfall mit bis zu 25.000 Euro.

Ein erster Entwurf wurde schon am Dienstag bekannt, am Mittwoch hat Corona-Krisenstabs-Chef Heiger Scholz den Bußgeldkatalog für Niedersachsen vorgestellt. Wer sich nicht an den Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien hält, soll zum Beispiel 150 Euro zahlen.

Bei unzulässigen Treffen von mehr als zwei Menschen sind 200 bis 400 Euro pro Person fällig. Restaurantinhaber, die entgegen der Corona-Regeln öffnen, müssen 4000 bis 10.000 Euro zahlen. Wer sich dort zum Essen oder Trinken hinsetzt, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. Der Außer-Haus-Verkauf ist und bleibt erlaubt.

Wer eine Bar, einen Club oder eine Discothek öffnet, muss 3000 bis 10.000 Euro zahlen. Wer eine Disco besucht, muss 150 bis 400 Euro zahlen. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt maximal ein Bußgeld von 25.000 Euro. Scholz: „Wenn zum Beispiel eine Restaurantkette gleichzeitig mehrere Filialen öffnet, kommt dieser Höchstbetrag ins Spiel.“ Dieser gelte auch bei mehrfachen Verstößen gegen die Corona-Regeln.

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Laut Scholz bewegen sich die Bußgelder „im Gleichklang“ mit dem, was die norddeutschen Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und auch Nordrhein-Westfalen bereits vorsehen. Der Bußgeldkatalog solle den Ordnungsbehörden vor Ort als Orientierung dienen. „Wer nicht lernen will, mus fühlen“, sagte Scholz.

Der Chef des Krisenstabs betonte, das gravierende Verstöße auch als Straftaten verfolgt werden können. „Wer gegen die Quarantäne-Auflagen verstößt, begeht eine Straftat“, so Scholz. „Das Recht ist da sehr harsch.“ Demjenigen drohe eine Haftstrafe.

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