„Zu den Gefahren, die abgewehrt werden müssen, gehört außerdem auch die des Überwachungsstaates.“

Ein wilder Amoklauf, wie es sich bei einigen Kritikern anhört, ist das neue Polizeigesetz des Landes nicht.

Niedersachsen vollzieht mit seinem Gesetzentwurf die Entwicklung im Bund und anderen Bundesländern nach. Sie sahen sich im Kampf gegen islamistischen Terror rechtlich unzureichend gerüstet. Das ist zwar allenfalls die halbe Wahrheit, weil Behördenpannen innerhalb des geltenden Rechts ganze Ordner füllen. Dass das Recht im Internet-Zeitalter modernisiert werden muss, steht allerdings außer Frage. Zwar wird die Debatte im Namen des Kampfes gegen islamistischen Terror geführt, so nun auch in einer Anhörung des niedersächsischen Landtags. Doch auch gegen organisierte Kriminalität oder auch Kinderpornografie brauchen die Ermittler mehr Möglichkeiten.

Trotzdem ist bei der Neufassung des Gesetzes Vorsicht angebracht. Es geht um Gefahrenabwehr, nicht um Strafverfolgung. Das ist das Eine. Zu den Gefahren, die abgewehrt werden müssen, gehört außerdem auch die des Überwachungsstaates. Der kann auch schleichend daherkommen. Die Eingriffsrechte im Polizeigesetz müssen deshalb an klare Bedingungen gekoppelt und klar definiert sein. Und beschränkt auf das, was nötig ist. Videoüberwachung total etwa braucht niemand.