Hannover. Niedersachsens Landesregierung sieht die Verantwortung für den Wegfall der Corona-Regeln beim Bund – und sieht für sich keine Handlungsmöglichkeiten.

Am Ende half alles nichts: Niedersachsens Landesregierung hatte auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwiesen, der es schon richten werde, und auf seinen eigenen stets vorsichtigen Kurs in der Corona-Politik. „Ab dem 3. April 2022 kann das Land Schutzmaßnahmen nur noch in wenigen Bereichen verbindlich anordnen“, hieß es dann am 18. März in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Dazu gehörten beispielsweise Maskenpflichten in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr.

Testungen werden dann als Zugangsvoraussetzung nurmehr in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten vorgegeben werden können“, so das Land unter Verweis auf die Vorgaben im geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz.

Am Dienstag trat Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) dann endgültig mit leeren Händen vor die Landespressekonferenz. „Man hat keine Maßnahmen mehr außer Eigenverantwortung“, sagte sie zum weiteren Kampf gegen Covid-19.

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Schon bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz mit Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner hatte die Ministerin keine guten Nachrichten. Mit dem Wert 1997,5 kletterte Niedersachsen laut Behrens auf Platz 4 der Bundesländer. Kommunen wie Wolfenbüttel erreichen Werte, die man noch vor einiger Zeit als Corona-Fieberwahn abgetan hätte. Dazu kommt die vermutlich beträchtliche Dunkelziffer. „Wir haben sicherlich derzeit eher eine Untererfassung“, sagte die SPD-Politikerin. Die Gesundheitsämter kämen – nicht nur in Niedersachsen – nicht mehr hinterher. Viele Fälle würden möglicherweise auch gar nicht gemeldet, etwa weil sich die Betroffenen nicht testeten oder keine Symptome vorlägen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Behrens rät weiter zu Impfungen

Letzteres zeigt allerdings auch einen positiven Aspekt: Omikron und insbesondere der Subtyp BA.2 gelten zwar als hochansteckend, aber im Schnitt auch als weniger schwer im Verlauf als etwa Delta. So führt das Land die hohen Fallzahlen vor allem darauf zurück, dass der Subtyp derzeit später durchs Land rauscht als anderswo. Die Gesundheitsministerin hob hervor, dass Ungeimpfte durch eine Infektion nicht vor einer erneuten Ansteckung geschützt seien. Sie riet auch deshalb einmal mehr dringend zu Impfungen. Die Booster-Impfquote von 63,2 Prozent könne durchaus noch besser sein, so Behrens.

Für umfassende Schutzmöglichkeiten durch Corona-Regeln hatten sich die Länder in den jüngsten Runden mit dem Bund stark gemacht. Insbesondere die FDP in der „Ampel“ hatte aber darauf gedrungen, dass die Grundrechtseingriffe beendet werden müssten. „Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Maske-Tragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar“, heißt es beispielsweise in einer Protokollerklärung etlicher Länder, darunter Niedersachsen.

Der vom Bund geforderte Parlamentsvorbehalt zur Feststellung, welche Gebietskörperschaften „Regionale Hotspots“ sein sollen, sei langwieriger und werde insbesondere in Flächenländern schwierig umsetzbar sein. Die Hoffnung, durch „Hotspot“-Regelungen weite Teile der aktuellen Corona-Verordnung fortschreiben zu können, erfüllte sich denn auch nicht. So entfallen seitens des Landes auch Maskenvorgaben etwa beim Einkauf – über das jeweilige Hausrecht sind aber Auflagen möglich.

Corona in Niedersachsen: Keine Rechtsgrundlage für „Hotspot“

„Wir müssen einfach mit diesem Infektionsschutzgesetz umgehen“, sagte Behrens. Und das knüpfe an das Ausrufen von Hotspots konkrete Bedingungen. „Weder eine konkrete Gefahr im Sinne einer neuen Virusvariante gibt es in Niedersachsen noch gibt es in Gänze eine Überlastung des Gesundheitssystems“, stellte Behrens klar. 14 von 16 Bundesländern würden keine Hotspot-Regelung in Gang setzen. In Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg sei die Lage anders.

In Mecklenburg-Vorpommern stünden Patientenverlegungen bevor, und Hamburg befürchte als städtisches Gebiet nachvollziehbar eine Überlastung seines Gesundheitssystems. In Niedersachsen sind laut Land aktuell 7,5 Prozent der Intensivbetten mit Covid 19-Patienten belegt. Die Lage gilt zwar insgesamt als angespannt, auch durch Personalausfälle, aber sozusagen als nicht kritisch genug. Den niedersächsischen Landtag will die Landesregierung daher auch gar nicht erst mit dem Hotspot-Thema befassen.

Kultusministerium Niedersachsen: Ausdrücklich möglich, Maske zu tragen

In einer Stellungnahme des Kultusministeriums heißt es zum Thema Corona-Schutz an Schulen unter Verweis auf die Bundesvorgaben: „Insofern gibt es landesseitig auch keine Rechtsgrundlage mehr, um Maskenpflichten an Schulen zu verordnen.“ Es sei aber ausdrücklich möglich, Maske zu tragen.

„Insbesondere nach den Ferien, in welchen oftmals eine Vielzahl von Kontakten und Reisetätigkeiten stattfinden, kann diese Schutzmaßnahme sich als wirksam erweisen“, erklärte ein Sprecher. Durch eine tägliche Testphase nach den Osterferien werde man vermutlich eine Vielzahl von Infektionen erkennen und eine Weiterverbreitung verhindern. Auch im Ministerium weiß man aber, dass es auch Kritik an Tests und Masken gibt. Die Auswirkungen der Änderungen werden sich so oder so zeigen.

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