Hannover. Die Regierung fördert die Anschaffung der Testgeräte. Außerdem wird die Winterruhe bis zum 23. Februar verlängert – mit diesen Änderungen.

Dienstag ist Krisentag. Einmal in der Woche gibt der Corona-Krisenstab der Landesregierung den Überblick. An diesem Dienstag gingen Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD), die stellvertretende Krisenstabs-Leiterin Claudia Schröder und Regierungssprecherin und Verordnungskennerin Anke Pörksen auf eine Test-Offensive in Apotheken ein, auf die Veränderungen in der neuen Coronaverordnung, auf die Testpflicht in den Kitas und die allgemeine Infektions- und Krankenhaussituation.

PCR-Tests in den Apotheken

Bekanntlich gibt es einen Engpass bei den PCR-Tests zur Corona-Diagnose. Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen (als erstes Bundesland) beschlossen, Apotheken, die ein PCR-Testgerät anschaffen, 80 Prozent des Kaufpreises zu erstatten. Drei Millionen Euro stellt das Land laut Ministerin Behrens dafür bereit, pro Apotheke können es bis zu 3000 Euro sein.

Erst 250 der 1700 Apotheken in Niedersachsen verfügen über PCR-Testgeräte, erklärte Gesundheitsministerin Behrens. Die bereitgestellte Fördersumme reicht für mindestens 1000 weitere Apotheken. Behrens erhofft sich eine Steigerung der Testkapazität um 20 Prozent. 500 Tests pro Tag seien eine realistische Erwartung für so ein Gerät, sagte Claudia Schröder. Ziel sei es, PCR-Analysen flächendeckend im ganzen Land zu ermöglichen. Auch nachdem die Omikron-Welle überstanden sein wird, könne man diese Infrastruktur bestens gebrauchen, sagte die Ministerin Behrens, wies aber zugleich darauf hin, dass sich niemand aktuell auf die Buchstaben PCR versteifen solle; „normale Antigen-Tests“ seien auch gut.

Zur Erinnerung: Der PCR-Test beruht auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion („polymerase chain reaction“, daher das Kürzel). Dabei wird Erbmaterial der Coronaviren vervielfältigt. So gelingt der Nachweis auch, wenn erst wenige Viren „greifbar“ sind. In ganz Deutschland beträgt die PCR-Testkapazität pro Woche 2,5 Millionen Tests.

So lange gilt die Winterruhe – das sind die Änderungen

Die sogenannte Winterruhe wird bis zum 23. Februar verlängert. Das heißt: Weiterhin sind Veranstaltungen also nur mit maximal 500 Menschen erlaubt, weiterhin müssen Clubs und Diskotheken geschlossen bleiben. Wirklich neu an der veränderten Coronaverordnung des Landes sind laut Claudia Schröder die folgenden Aspekte: Die Corona-Testpflicht gemäß der 2G-plus-Regel können sich künftig noch mehr Menschen sparen. Gemeint sind diejenigen, die in den vergangenen 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben, aber auch Genesene, deren Infektion zwischen 28 und 90 Tagen zurückliegt,

Bisher gilt die Ausnahme nur für Menschen, die auch die Auffrischungsimpfung oder eine nach den ersten beiden Impfungen durchgemachte Infektion nachweisen können. Allerdings, so ergänzte die Regierungssprecherin Anke Pörksen, an dieser Stelle, stehe es jedem Wirt bzw. jeder Wirtin frei, diese Regeln im eigenen Lokal einfacher im Sinne von strenger durchzuziehen.

Eine weitere Neuheit in der Verordnung geht auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg zurück, das die scharfen Maßnahmen im Bereich Freiluft-Sport gekippt hatte. Künftig ist Individualsport auf Sportanlagen im Freien künftig wieder unter 3G-Bedingungen möglich. Damit können nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen mit einem negativen Test auf Sportanlagen etwa wieder Golf und Tennis spielen oder ihre Runden laufen. „Wir legen den Begriff Individualsport pandemiegemäß aus“, ergänzte Anke Pörksen. Entscheidend seien anderthalb Meter Abstand. Ein Tennis-Doppel, bei dem sich die Partner nach jedem dritten Aufschlag in den Armen liegen, falle nicht darunter.

Testpflicht in den Kitas

In der überarbeiteten Verordnung ist ebenfalls die Testpflicht für Kitas festgehalten. Sie tritt am 15. Februar in Kraft und meint laut Kultusministerium dreimal wöchentlich Zu-Hause-Tests für Kinder ab drei Jahren. Claudia Schröder vom Krisenstab betonte hierzu, dass eine Bescheinigung eines Kinderarztes vorgelegt werden kann, wenn das Kind diesen Test nicht zulasse. Dann müsse ein im Haushalt lebender Erwachsener den Test vorweisen.

Die Stadt Salzgitter will in dieser Frage nicht auf die Landesregierung warten. Sie hat auf städtische Kosten Test-Kits beschafft und wird schon an diesem Donnerstag mit einer täglichen Testpflicht in den Kitas starten.

Die allgemeine Lage

Natürlich fiel der Name „Salzgitter“ auch, als die Ministerin Behrens erläuterte, wo in Niedersachsen die Infektionszahlen besonders hoch sind. Mit der Sieben-Tage-Inzidenz 1428,8 hat Salzgitter ein noch größeres Infektionsproblem als der Kreis Goslar oder die im Speckgürtel Hamburgs oder Bremens gelegenen Kommunen. Schon 13 Kommunen liegen mittlerweile über der Tausender-Marke. Die durchschnittliche Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen kletterte in Niedersachsen auf 949,9 (Vortag: 910,5). Durch 10 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-Infektion stieg die Zahl der Corona-Toten in unserem Bundesland seit Beginn der Pandemie auf 7089.

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Trotzdem: „Die Lage in den Krankenhäusern ist stabil“, betonte Behrens. Die Hospitalisierungsinzidenz stieg leicht auf 8,6. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Patienten innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in den Krankenhäusern aufgenommen wurden. Der Wert legt seit einigen Tagen zu. Panik ist laut Behrens aber nicht angebracht – zumal die Auslastung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten leicht gesunken ist.

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