Braunschweig. Veranstalter dürfen auch von Geimpften einen aktuellen Corona-Test verlangen. Das Braunschweiger „Wintertheater“ setzt auf „2G“.

„Kürzlich habe ich erfahren, dass es neben 2G und 3G auch noch eine „Doppel-G“-Regelung gibt. Für das Konzert mit Bosse im Staatstheater benötigt nämlich jeder – egal ob ungeimpft, geimpft oder genesen – einen negativen Corona-Test. Für die nicht Geimpften ist es demnach nur „Einfach-G“. Werden solche Regelungen nicht zu neuen Diskussionen führen, wenn die Schnell-Tests demnächst nicht mehr kostenlos sind?“ Dies bemerkt unser Leser Ralf Hildebrandt.

Das Ende der kostenlosen Bürger-Tests rückt näher. Ab 11. Oktober, so haben es Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am 10. August beschlossen, soll das vom Bund finanzierte Angebot wegfallen. Nur Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder denen die Stiko dies nicht allgemein empfiehlt, müssen demnach weiterhin nicht für Schnelltests bezahlen. Gleiches gilt für Tests in Alten- und Pflegeheimen. Wer die Möglichkeit, sich zu impfen, nicht wahrnehme, verteidigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Entscheidung, „der muss dann eben die Kosten für Tests selbst tragen.“ Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) stieß ins selbe Horn: Schließlich seien die Tests „durch Impfen leicht zu umgehen“.

Staatstheater: Es geht um den Schutz der Gäste

Doch ganz so einfach ist es offenbar nicht immer. Denn manche Kultur-Veranstalter verlangen auch von geimpften oder genesenen Gästen, dass ein aktueller, negativer Corona-Test vorgelegt wird. Dies ist etwa bei den beiden Konzerten des Sängers Bosse im Staatstheater Braunschweig Ende September der Fall. „Nach Angaben des Veranstalters ist es das Ziel, alle Gäste bestmöglich zu schützen, wenn sie ohne Einhaltung von Abständen jubeln oder mitsingen sollten“, teilt das für das Staatstheater zuständige Landesministerium für Wissenschaft und Kultur auf Anfrage mit. Normalerweise gilt im Staatstheater „3G“: Es reicht dann, nachzuweisen, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.

Würde die Regel, wie sie bei den Bosse-Konzerten gilt, auch nach dem 11. Oktober angewandt, würde dies für Konzertbesucher zusätzliche Kosten bedeuten. Zum Preis der Eintrittskarte kämen die Kosten für einen Testnachweis – im Falle eines Antigen-Schnelltests wären dies gängigen Schätzungen zufolge 15 bis 20 Euro, für einen PCR-Test sogar 60 bis 100 Euro.

Verschärfungen in Eigenregie möglich

Doch von Anfang an. Grundsätzlich gilt: Wer geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist, für den ist staatlicherseits kein Test vorgeschrieben. „Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen“, zitiert eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Spahn gegenüber unserer Zeitung aus dem Beschluss der Bund-Länder-Runde vom 10. August. Derzeit wird die Testverordnung überarbeitet.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Unabhängig davon können Gastronomen und Veranstalter in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich Regeln festlegen, die über die staatlichen Vorschriften hinausgehen. Denn diese sind nur die Mindestanforderungen. „Das Hausrecht erlaubt den Unternehmen hier sehr viel“, erklärt eine Sprecherin des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Telefon. Dies sei auch grundsätzlich richtig so. „Schließlich kennt jeder Gastronom, jeder Veranstalter sein Publikum am besten und kann am besten entscheiden, was an zusätzlichen Regeln notwendig und angemessen erscheint.“ Auch Anke Pörksen, Sprecherin von Ministerpräsident Stephan Weil, unterstreicht die Freiheit und Verantwortung der Unternehmer, gegebenenfalls eigene schärfere Regeln festzusetzen. Im Gegenzug tragen Organisatoren und Unternehmen auch das Risiko möglicher Folgen, wenn sie für ihre Veranstaltungen die Corona-Regeln in Eigeninitiative verschärfen. „Das einzige, was sie nicht dürfen, ist, bestimmte Menschengruppen zu diskriminieren“, betont Pörksen.

Bei „2G“ dürfen die Masken fallen

Mit seiner nächsten Corona-Landesverordnung will Niedersachsen Geimpften und Genesenen deutlich mehr Freiheiten einräumen. Etwa soll die Maskenpflicht und das Abstandsgebot bei Veranstaltungen und in der Gastronomie entfallen, wenn dort statt „3G“ präventiv auf „2G“ umgestellt wird. Dies hatte Ministerpräsident Weil am Dienstag in seiner Regierungserklärung erläutert. „Das ist eine ganz wesentliche Änderung“, sagte Weil. Es gebe eine solche Regelung bereits für Clubs und Diskotheken, wo man bislang durchweg gute Erfahrungen gemacht habe. „2G hat dafür gesorgt, dass Diskotheken nicht mehr als Infektionstreiber hervorgetreten sind. Diese Erfahrung wollen wir ausdehnen und bieten den Betreibern an, ihre Kunden von der Pflicht zu Maske und Abstand zu entbinden.“ Der Immunschutz durch Impfung oder durchgemachte Infektion kompensiere die Schutzwirkung von Maske und Abstand. „Betreiber haben also die Möglichkeit, ihren Gästen den Aufenthalt wesentlich komfortabler zu gestalten, ohne dass die Sicherheit reduziert wird“, so Weil.

Einerseits verspricht die bei den Bosse-Konzerten angewandte Regel „3G mit Doppel-G“ einen sehr hohen Infektionsschutz. Schließlich können auch Geimpfte das Corona-Virus übertragen – ein Risiko, das durch die zusätzlichen Tests minimiert wird. Andererseits darf angesichts der in Zukunft absehbaren Zusatzkosten bezweifelt werden, dass sich dieses Konzept nach dem 11. Oktober in der Gastronomie und bei Events durchsetzt.

„Entschädigung“ für Test-Kosten

Die Braunschweiger Konzertagentur Undercover, einer der größten Live-Veranstalter unserer Region, sieht in „2G“ das praktikabelste Modell für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Umgesetzt werden soll dies etwa beim „Wintertheater“, das ab Mitte November im Spiegelzelt an der Braunschweiger Martinikirche stattfindet. Ungeimpfte müssen dann draußen bleiben, es sei denn, die Impfung ist aus medizinischen Gründen nicht möglich. In diesem Fall müssen sie am Einlass ein ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test vorlegen. Für diesen Personenkreis, teilen die Veranstalter mit, sei für die zusätzlich anfallenden Kosten „eine Entschädigung“ geplant. Schulkinder, die ohnehin dreimal wöchentlich getestet werden, benötigen nur eine Schulbescheinigung oder einen Schülerausweis.

Durch die „2G“-Regelung entfällt, wie vom Land vorgesehen, das Abstandsgebot im Spiegelzelt, zudem dürfen die Besucher während der Show ihre Mund- und Nasenbedeckungen abnehmen, heißt es auf der Webseite der Veranstalter. „Mit 2G sehen wir uns als Vorreiter“, sagte Christian Eitner, seit Jahren musikalischer Kopf des „Wintertheaters“, unserer Zeitung. „Ich gehe fest davon aus, dass sich das bei Indoor-Veranstaltungen durchsetzt.“

Wichtige Corona-Regeln und Infos für die Region

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Corona in Niedersachsen gibt's hier . Welche Regeln zurzeit in Braunschweig gelten, erfahren Sie hier.

Die Corona-Lage in der Region

Unsere Redaktionen sammeln alle wichtigen lokalen Infos zum Coronavirus auf FAQ-Seiten, die stets aktualisiert werden. Online sind die Überblicke aus Braunschweig, aus Wolfsburg, aus Wolfenbüttel, aus Gifhorn, aus Salzgitter, aus Peine und Helmstedt sowie aus Osterode.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Corona-Lage im gesamten Bundesland Niedersachsen.