Braunschweig. In seltenen gesundheitlichen Fällen ist die Befreiung von der Pflicht nötig. Das wissen viele aber nicht – eine Betroffene berichtet.

Seit vier Jahren leidet Margot Preuße aus Vechelde (Kreis Peine) an einer Lungenfibrose: „Ich bin von der Maskenpflicht befreit. Und doch reagieren die Leute oft unfreundlich und patzig. Das ärgert mich“, das bemerkt unsere Leserin. Die 82-Jährige muss zwischendurch sogar mit Sauerstoff beatmet werden, weil die Lungenkrankheit in den vergangenen Monaten schlimmer wurde. Von der Maskenpflicht ist sie in der Corona-Pandemie deshalb befreit worden. Vom Arzt hat sie sich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Unter der Maske lässt es sich schwerer atmen. Diese Erfahrung hat mittlerweile jeder gemacht. Doch Margot Preuße fühlt sich immer öfter „angefeindet“, wenn sie das Haus ohne Maske verlässt.

„Die Leute reagieren unfreundlich und patzig“, sagt die Vechelderin. „Viele wissen gar nicht, dass man sich aus guten Gründen von der Maskenpflicht befreien lassen kann“, sagt sie am Telefon. Immer wieder muss sie husten. Sie hat sich bei unserer Redaktion gemeldet und will darauf aufmerksam machen, dass es diese Befreiung gibt – und dass sie von der Landesregierung extra eingeführt wurde.

Das ist tatsächlich so. Menschen, die auf Gebärdensprache angewiesen sind, blinde Menschen oder Menschen mit Sprachbehinderungen oder schwerer geistiger Beeinträchtigung müssen zum Beispiel auch beim Einkaufen oder im ÖPNV keine Maske tragen. So steht es auf den Internet-Seiten der Landesregierung. „Der Nachweis kann beispielsweise über den Schwerbehindertenausweis, beispielhaft hier mit den Merkzeichen GL (Gehörlos), BL (Blindheit) oder TBL (Taubblindheit) angetreten werden“, heißt es dort.

Coronavirus in Niedersachsen- Alle Fakten auf einen Blick

Das ist nicht alles: Auch wem es aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zum Beispiel bei allergischen Reaktionen auf eine Maske oder bei entsprechender psychischer Beeinträchtigung, ist von der Pflicht ausgenommen. Das gilt auch für andere Krankheitsbilder, wie etwa einem verringerten Lungenvolumen, bei schwerem Asthma, Herz- oder Lungenerkrankungen – wie bei Margot Preuße also.

Coronavirus in der Region – hier finden Sie alle Informationen

„Ein ärztliches Attest ist hilfreich, aber nicht zwingend vorgegeben“, schreibt die Landesregierung auf ihren Seiten. „Selbst, wenn ich zum Arzt komme, werde ich angemacht“, sagt allerdings Margot Preuße. „Ich ärgere mich darüber.“ Auch beim Friseur habe es zuerst große Probleme gegeben. „Mein Friseur wollte mir partout nicht die Haare schneiden, als er sah, dass ich keine Maske trage.“ Nur das Zureden seiner Kollegin habe geholfen.

Und auch eine Mitarbeiterin eines großen Warenhauses am Braunschweiger Schloss habe sich sehr unnachgiebig gezeigt. „Wir sind in die Tiefgarage dort gefahren und wollten dann den Fahrstuhl nutzen. Ich musste zum Facharzt“, sagt die Vechelderin. Auch hier – lange Diskussionen.

Dabei schreibt die Landesregierung: „Grundsätzlich dürfen diese Personen selbstverständlich ohne Mund-Nasen-Bedeckung einkaufen gehen oder mit Bus und Bahn fahren.“ Es heißt aber einschränkend: „Es wird diesen Personen jedoch geraten, sich möglichst nicht an Orten aufzuhalten, wo viele Menschen auf engerem Raum beziehungsweise in geschlossenen Räumen zusammenkommen.“

Margot Preuße hält sich daran. „Ich gehe fast gar nicht mehr aus dem Haus. Wir sind viel in unserem Garten.“ Nachbarn übernehmen in Corona-Zeiten den Einkauf, weil auch ihr Mann gesundheitlich eingeschränkt ist. „Manchmal muss ich aber zum Beispiel zum Arzt. Ich wünsche mir, dass die Leute mehr Verständnis zeigen.“

Bescheinigung

Es gibt keinen Zwang, eine ärztliche Bescheinigung für eine Befreiung von der Maskenpflicht mitzuführen. Hilfreich wäre dies aber durchaus . Denn Verkaufsstellen des Einzelhandels und der öffentliche Personenverkehr können verlangen, dass Kunden ohne Maske, die kein Attest haben, wieder gehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kunden nicht auf andere Weise Einschränkungen glaubhaft machen können, die sie daran hindern, eine Maske zu tragen. In Betracht kommt beispielsweise das Vorzeigen eines Asthmasprays.

Atteste sind im Bedarfsfall durch die behandelnden Ärzte auszustellen. Die Ärzte entscheiden hierbei rein nach medizinischen Aspekten. Es wird angeregt, auf einen Besuch in der Praxis möglichst zu verzichten. Per Telefon können Betroffene das Attest beantragen und sich dann zusenden lassen.