Braunschweig. Infektionszahlen gehen zurück, doch Grundrechte bleiben eingeschränkt. Ist das gerechtfertigt? Ja, sagen viele niedersächsische Gerichte.

In den ersten Wochen der Corona-Krise gab es einen weitgehenden Konsens zwischen Politikern, Virologen, Medien und Bürgern. Diese Phase des Schulterschlusses scheint vorbei. Die Zeichen stehen auf Polarisierung. Das macht sich nicht nur bei den großen Corona-Demos in Berlin, Stuttgart und München bemerkbar, bei denen Esoteriker neben Hooligans und knallharten Rechtsextremisten und Linksextremisten stehen. Das zeigt sich auch in den Meinungen einiger Kritiker aus der Mitte der Gesellschaft. Bei den Demos finden sich zum Beispiel auch immer mehr arbeitslose Alleinerziehende. Zu einem Sprachrohr der Kritik hat sich die FDP entwickelt.

Kritische These: Die Rechtslage für die Corona-Erlasse der Landesregierung ist dünn. Sie wurden mit heißer Nadel gestrickt.

In unserer Region sieht der Wolfsburger Ratsherr Marco Meiners die Corona-Regeln des Landes Niedersachsen kritisch. Damit meint er ausdrücklich nicht die Mundschutzpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder beim Betreten von Geschäften. „Die ist eine Selbstverständlichkeit“, sagt er. Was er meint, sind die trotz der Lockerungen immer noch vielen Einschränkungen für die Bürger im öffentlichen Leben, die Kontaktbeschränkungen und vor allem die Beschränkungen für Unternehmer, Hoteliers und Gastronomen.

Meiners sagt: „Seit drei Wochen ist die Zahl der Neuinfizierten im freien Fall.“ Die Bevölkerung drängele, begehre in zunehmendem Maße gegen die noch geltenden Restriktionen auf. „Man möchte gern den Status Quo über weitere Wochen und Monate halten“, sagt der FDP-Kommunalpolitiker. Wer die Dinge kritisch betrachte, werde scharf angesehen.

Der Wolfsburger wird grundsätzlich, stellt die Rechtmäßigkeit der Corona-Regeln in Frage: „Mir sagen Juristen, dass die Rechtslage dünn ist. Alles wurde mit viel zu heißer Nadel gestrickt.“ Auch die Bußgelder gegen Corona-Verstöße sieht er daher kritisch. „Unternehmer und Gastronomen muss man wieder mehr Eigenverantwortung zubilligen“, so Meiners. Der Staat müsse endlich wieder mehr Vertrauen in die Bürger setzen, statt „weiter durchzuregieren“.

Unterstützung erhält Meiners vom Staatsrechtler und Rechtsphilosophen Uwe Volkmann. Die Einschränkung vieler Grundrechte werde immer wieder mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit begründet. Beides sei zwar wichtig, aber nicht das höchste Gut laut der deutschen Verfassung, erklärte Volkmann im Deutschlandfunk.

Volkmann erklärte demnach: „Das Grundrecht auf Leben ist in unserer Verfassung ein wichtiges Grundrecht, es ist aber nicht das höchste Gut in unserer Gesellschaft. Das höchste Gut ist die Menschenwürde, die der Verfassungsgeber bewusst an den Anfang des Grundgesetzes gestellt hat und die allen anderen Rechten vorgeht.“

Der Staat habe und nehme sich das Recht, über das Leben seiner Bürger zu verfügen, beispielsweise bei Soldaten, die in Einsätze geschickt würden. Das Einzige, was laut deutscher Verfassung unantastbar sei, sei die Menschenwürde.

Die Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte hätten auch Auswirkungen auf unser künftiges Zusammenleben. Bewegungsfreiheit, freie Ausübung von Berufen, viele politische Versammlungen – all das sei aktuell nicht möglich, so Volkmann. Sollte der Zustand länger anhalten, könnte das das Prinzip unserer freiheitlichen Gesellschaft infrage stellen.

Erst am Montag kippte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Paragrafen einer Corona-Verordnung: Es ging um die Quarantänepflicht für Einreisende – eine Schlappe für die Landesregierung.

Geklagt hatte ein Besitzer einer Ferienimmobilie in Schweden: Er muss bei der Rückkehr nach Niedersachsen nicht in Quarantäne. Die Richter gaben seinem Eilantrag statt. Ein Argument der Richter: Das Infektionsschutzgesetz lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen. Dieses Gesetz sehe Quarantäne nur für bestimmte Personen vor – etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige. Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.

Gegenthese:

Stefanie Geisler, Sprecherin des Landes-Gesundheitsministeriums, widerspricht FDP-Politiker Meiners in seiner Einschätzung. Die Corona-Fallzahlen seien keineswegs im freien Fall. „Es gibt weiter Infektionen, und die Krankheit ist nicht gänzlich verschwunden“, sagt Geisler. Die Corona-Regeln der Landesregierung würden nach wie vor das Ziel verfolgen, die physischen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. „Es geht nach wie vor um eine möglichst effektive Begrenzung des Krankheitsgeschehens“, erklärt Geisler.

Und die Rechtssprechung? Abgesehen vom schon erwähnten Quarantäne-Urteil wurden bereits vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg und den Verwaltungsgerichten einige Verfahren gegen die Erlasse und Verordnungen der Landesregierung verhandelt. In den allermeisten Verfahren haben die Gerichte die Corona-Regeln des Landes bestätigt. Sie haben diese also nicht aufgehoben. Geisler: „So hatten beispielsweise von den bisher 28 beim Oberverwaltungsgericht gegen die Verordnungen gestellten Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz lediglich zwei Erfolg.“ Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums sieht sich bestätigt. Sie sagt: „Die Rechtslage kann daher aus Sicht der Landesregierung keinesfalls als dünn bezeichnet werden.“

Dass sich die Fallzahlen derzeit auf einem niedrigen Niveau bewegen, ist laut Geisler gerade eine Folge der erlassenen Corona-Regeln. „Eine gänzliche Aufhebung aller Beschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass sich die physischen Kontakte zwischen Menschen wieder zu dem vor der Pandemie gewohnten Umfang entwickeln würden. Dies ist mit dem Risiko eines rapidem Anstiegs der Infektionszahlen verbunden, mit dem unser Gesundheitssystem schnell überlastet würde“, sagt Geisler.

Die Landesregierung denkt daher erst gar nicht daran, den Bußgeldkatalog wieder einzustampfen. Alleine die Polizei in Niedersachsen hat bis zum 3. Mai fast 10.000 Verstöße gegen die Corona-Regeln festgestellt, wie das Landesinnenministerium auf Anfrage mitteilte. Neben der Polizei kontrollieren auch noch Mitarbeiter der Ordnungsämter, ob die Regeln eingehalten werden.

Die Ordnungsämter entscheiden, ob Bußgeld-Verfahren aufgenommen werden. Zwischen Harz und Heide haben die Städte Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter sowie die Landkreise Gifhorn, Peine, Helmstedt, Wolfenbüttel, Goslar und Göttingen bis Dienstag in 970 Fällen Bußgelder erhoben. Die Kommunen in unserer Region forderten bisher knapp 200.000 Euro ein, dabei wurden viele Fälle noch gar nicht aufgenommen.

Die Landregierung will die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter eng beobachten. „Davon sind weitere Lockerungen abhängig, ebenso wie ein Zurücknehmen dieser Lockerungen, wenn das Infektionsgeschehen wieder ansteigen sollte“, erklärte Sprecherin Geisler. Denn auch die Weltgesundheitsorganisation habe noch am Montag vor einem zu schnellen Abbau der Regeln gewarnt, um eine zweite Infektionswelle zu verhindern.

Schlussfolgerung und Einordnung:

Die vielen Gerichtsurteile bestätigen die Landesregierung in ihrem Handeln. Es gibt zwar noch kein Grundsatzurteil, da sich die Eilanträge von Klägern um Detailfragen drehten, etwa um die umstrittene 800-Quadratmeter-Regelung, nach der größere Geschäfte zuerst nicht wieder öffnen durften. Aber die Tendenz ist klar: Die große Koalition in Niedersachsen musste schnell handeln, mit allzu heißer Nadel sind die Erlasse aber offensichtlich nicht gestrickt worden.

Die Landesregierung hat ein weiteres Ass im Ärmel: Niedersachsen hat als erstes Bundesland einen Stufenplan vorgelegt, mit dem klar beschrieben wird, welche Regelungen in welchem Zeitraum gelockert werden sollen. Auf dieser Grundlage wurden zuletzt mit Verordnung vom 8. Mai weitere vorsichtige Lockerungen ermöglicht. Die nächsten Schritte sind, wie im Stufenplan vorgesehen, bereits in der Vorbereitung – vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen bleibt auf niedrigem Niveau.

Coronavirus in Niedersachsen- Alle Fakten auf einen Blick

Coronavirus in der Region – hier finden Sie alle Informationen