Gifhorn. Die Polizei hat am Mittwoch die Fahrt eines 37-Jährigen gestoppt. Der Mann war zu betrunken für den Alkoholtest. Später tauchte er auf der Wache auf.

Die Gifhorner Polizei hat am Mittwoch Strafanzeigen gegen drei Männer eingeleitet. Es geht um zwei unerlaubte Autofahrten.

Wie die Polizei berichtet, meldete gegen 17 Uh ein Autofahrer über den Notruf einen Schlangenlinien fahrenden Wagen. Auch gegen den Bordstein sei das Auto bereits mehrfach gefahren, hieß es. Beamte der Gifhorner Polizei konnten das Fahrzeug in einer Zufahrt zum Schlosssee an der Konrad-Adenauer-Straße ausmachen.

Bei der Kontrolle des 37-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass der Mann stark betrunken war. Er war nicht in der Lage, einen Atemalkoholtest zu absolvieren. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Die Polizei stellte darüber hinaus seinen Führerschein und den Autoschlüssel sicher.

„Bereits während dieser polizeilichen Maßnahmen zeigte sich der 37-Jährige den Beamten gegenüber verbal aggressiv“, heißt es in einer Mitteilung. Etwa drei Stunden später erschien er auf der Wache in Gifhorn und forderte seinen Führerschein und seinen Autoschlüssel zurück. Als ihm dies verwehrt wurde, erhob der Mann die Fäuste und forderte die Beamten zum Zweikampf heraus. Er wurde daraufhin in Gewahrsam genommen.

Verkehrskontrolle auf B4 bei Gifhorn: Autofahrer unter Einfluss von Betäubungsmitteln

Bei einer stationären Verkehrskontrolle auf einem Parkplatz an der Bundesstraße 4 bei Gifhorn haben Beamte am Mittwochabend zudem einen 34-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Bei der Kontrolle des Mannes ergaben sich Hinweise auf Betäubungsmittel. Ein Urinschnelltest erhärtete den Verdacht schließlich. Anschließend wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.

Zudem stellten die Beamten fest, dass der 34-Jährige keine Fahrerlaubnis besitzt – diese war ihm bereits in der Vergangenheit entzogen worden. „Somit wurde auch gegen den Halter des Autos ein Strafverfahren eingeleitet, da er die unerlaubte Fahrt hatte stattfinden lassen“, berichtet die Polizei abschließend.

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