Braunschweig. Eine Frau hatte ihre Geldbörse mit einigen Tausend Euro verloren – und wiederbekommen. Die Fundbüro-Leiter erklären die Regeln für Finderlohn.

Eine Geldbörse mit rund 5000 Euro – das nennt selbst Jürgen Bierdemann einen außergewöhnlichen Fund. Bierdemann, der zusammen mit seinem Kollegen Werner Prahs das städtische Fundbüro leitet, hat schon einiges erlebt – angefangen beim Schlüsselbund, der mit der Fertigpizza in den Gefrierschrank geschoben wurde, bis hin zur Rolex-Uhr, die beim Joggen verloren ging. Und auch Geldbörsen mit einigen hundert Euro sind unter den jährlich 2000 bis 2500 in Braunschweig registrierten Fundstücken keine Seltenheit.

Nach dem Bericht über eine 46-Jährige, die im Einkaufwagen eines Querumer Supermarkts vor wenigen Tagen besagte Geldbörse mit tausenden Euro Bargeld fand, stellte sich für manchen Leser die Frage: Wie steht es in einer solchen Situation eigentlich mit einem Finderlohn?

Bei einer Fundsache bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent

Die BZ befragt Jürgen Bierdemann, und der verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem die Sache mit dem Finderlohn klar geregelt ist: Bei einer Fundsache im Wert von bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, ab 500 Euro drei Prozent. „Das ist der Mindestbetrag“, so Bierdemann. Dankbaren Eigentümern sei nach oben natürlich keine Grenze gesetzt.

Beim 5000-Euro-Fund bedeutet das: Der 46-Jährigen stehen 150 Euro Finderlohn zu. Sie hatte Geld und Geldbörse nach Rücksprache mit dem Filialleiter des Supermarktes zur Polizei gebracht. Die Eigentümerin – eine 59-Jährige – hatte sich wenig später gemeldet. Andernfalls wäre die Fundsache bei Bierdemann und Prahs gelandet – wie all die anderen Geldbörsen, Schlüssel und Handys, die regelmäßig verloren gehen. Ein Klassiker: die vergessene Brieftasche auf dem Autodach.

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Braunschweiger Fundbüro hebt Fundsachen sechs Monate auf

Sechs Monate werden die Fundsachen aufbewahrt, danach werden sie versteigert oder dem Finder übergeben. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist – oder wird er ermittelt –, werden auch die Finder benachrichtigt. Wie Jürgen Bierdemann erläutert, wird der Finderlohn gleich im Fundbüro berechnet und dem Eigentümer zusammen mit der Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. „So muss der Finder hinter dem Geld nicht herlaufen oder es womöglich noch einklagen.“

Was aber wohl ohnehin, wie anzunehmen ist, die Ausnahme wäre. Denn Bierdemann erlebt vor allem Dankbarkeit gegenüber den ehrlichen Findern. Zumal es den Menschen oft um den emotionalen Wert schon verloren geglaubter Alltagsbegleiter gehe.

Für Diebesgut gibt es keinen Finderlohn

Und wenn der Wert etwa eines Schmuckstücks zur Berechnung des Finderlohns nicht bekannt ist? Dann gilt der Schätzwert. Bierdemann kann auf eigene Expertise verweisen. Aber wenn es sich zum Beispiel um Perlen handele, gehe er auch schon mal zum Juwelier.

Fundbüro und Polizei arbeiten übrigens eng zusammen. Stammen wieder aufgetauchte Gegenstände womöglich aus einer Straftat? Wurde ihr Verlust angezeigt? Auch für Finder hat das Konsequenzen: Für Diebesgut gibt es keinen Finderlohn.