Braunschweig. Im Internet bitten Unbekannte um Spenden. Braunschweigs Staatsanwaltschaft erklärt, welche Strafen möglich sein könnten.

Natürlich kommt man nicht ungeschoren davon, wenn man ins Straßenbahn-Depot der BSVG eindringt und mit einer Tram auf Irrfahrt durch Braunschweig geht. Bereits jetzt steht fest: Für die beiden 23-Jährigen wird es die teuerste Straßenbahn-Fahrt ihres Lebens. Ein Spendenaufruf findet sich nun im Internet.

Leutselig hieß es in einem Internetvideo Donnerstagnacht gegenüber Einsteigenden: „Komm, wir setzen uns mal in die VIP-Lounge“. Mit VIP-Lounge war der Fahrgastraum der Tram 9554 gemeint. Problemlos war ein Wechsel zwischen dem Führerstand der Tram und dem Fahrgastraum möglich. Doch ob die BSVG es den beiden 23-Jährigen zu einfach gemacht hat, mit einer 30 Tonnen schweren Straßenbahn durch die Stadt zu fahren, spielt für die Ermittler der Polizei keine Rolle.

Ein Foto des Spendenaufrufs.
Ein Foto des Spendenaufrufs. © Screenshot

Im Internet kursiert mittlerweile ein „Spendenaufruf“. Wer ihn veranlasst hat, weiß man nicht. Es kann sich um Trittbrettfahrer handeln, die mit der Straßenbahn-Klau abzocken wollen. Im Aufruf heißt es: „Wir haben Mist gebaut.“ Und „Wir bereuen unsere Aktion sehr.“ „Wir haben eine Grenze überschritten, bitte nicht nachmachen.“ Aber auch: „Falls wir Euch zum Lachen gebracht haben, wären wir Euch für Eure Unterstützung sehr dankbar. Unser Witz wird uns voraussichtlich viel kosten.“

Irrfahrt führte bis in die Weststadt – Stellenanzeige der BSVG

Das ist eher gewiss. In gleich vier Punkten könnte Ungemach auf die beiden Beschuldigten zukommen: Aufgebrochen wurde zwar nichts, Sach- und Personenschäden gab es keine, gleichwohl geht es laut Polizei Braunschweig um Hausfriedensbruch, Gefährlicher Eingriff in den Bahn-/Schienenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Störung öffentlicher Betriebe.

Außerdem reagierte die BSVG mit Humor auf die Geschehnisse und veröffentlichte eine Stellenanzeige: „Bewerber zu 6 Monaten Probezeit verurteilt. Jetzt bewerben und Fahrer werden“.

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Hans Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sagt dazu: „Grundsätzlich sind bei den in Betracht kommenden Straftatbeständen sowohl eine Geld- als auch Freiheitsstrafe denkbar und gesetzlich möglich.“ In welche Richtung es gehen könnte, vermag der Erste Staatsanwalt nicht abzuschätzen: „Derzeit befindet sich die Akte noch bei der Polizei, so dass ich zum Sachverhalt selber nichts sagen kann. Ich vermag deshalb auch nicht konkret abzuschätzen, welche Strafe den Beschuldigten droht.“ Alkohol und Drogen spielten laut Polizei bei der Fahrt, die vom Hauptgüterbahnhof aus bis in die Weststadt und zurück bis zum Hagenmarkt führte, keine Rolle.

Eventuelle Vorstrafen spielen eine Rolle

Doch andere Umstände spielen bei einer eventuellen Strafe hinein. Wolters: „Das hängt auch davon ab, ob die Beschuldigten vorbestraft sind und ob sie ein Geständnis ablegen.“ Leugnen wird sich kaum etwas lassen: So optimierungsfähig Sicherheitsvorkehrungen gegen Straßenbau-Klau bei der BSVG auch waren – das Gelände wird Video-Überwacht. Und Video-Überwachung ist in Straßenbahnen seit Jahren bereits üblich.

Unklar ist allerdings, ob die Beweggründe der Beschuldigten öffentlich werden. Das könnte bei einer Anklage, die mit einer öffentlichen Hauptverhandlung verbunden ist, der Fall sein. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt dazu: „Ob Anklage erhoben wird oder eine Bestrafung im Strafbefehlsverfahren, was schriftlich erfolgt, herbeigeführt werden soll, muss man nach Abschluss der Ermittlungen sehen.“