Braunschweig. Anträge können bis 31. Mai eingereicht werden – egal ob bildende oder darstellende Kunst. Auch Anteile der Mietkosten können einbezogen werden.

Die Stadt Braunschweig erweitert ihre Kulturförderung um ein neues Fördersegment:„Leerstand # Kunst“. Künstlerinnen und Künstler aus der Region können dafür bis zum 31. Mai Projektanträge einreichen. „Es geht darum, kulturelle Projekte in derzeit leerstehenden Räumen zu entwickeln“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. „So sollen Kunst und Kultur sichtbarer werden, zum anderen aber auch Leerstände in den Innen- wie Außenbezirken mit Leben gefüllt werden.“

Um dies gezielt zu fördern, habe das Kulturinstitut sein Förderkonzept erweitert: Ob aus den Bereichen Bildende oder Darstellende Kunst, ob partizipativ oder solistisch – Künstlerinnen und Künstler, die ihre Werke in leerstehenden Immobilien zeigen wollen, können ab sofort Förderungen aus dem neuen Fördersegment „Leerstand # Kunst“ beantragen. „In diesem Fördersegment können bei temporären Projekten erstmalig auch Anteile der Mietkosten in die zuschussfähigen Kosten einbezogen werden“, kündigt die Stadt an.

Begegnungen zwischen Kulturschaffenden und Stadtgesellschaft

Durch Zwischennutzungen könne sich die Kunst- und Kulturszene dort präsentieren, wo sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag bewegen. „So können neue Berührungspunkte entstehen, die Begegnungen zwischen Stadtgesellschaft und Kulturschaffenden intensiviert oder erste Ansätze für Projekte entwickelt werden, an denen sich Künstlerinnen und Künstler sowie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam beteiligen“, so die Stadtverwaltung.

Bewerbungen sind per Email an oder per Post an Stadt Braunschweig, Fachbereich Kultur und Wissenschaft, Kulturinstitut – Kulturförderung, Schlossplatz 1 in 38100 Braunschweig möglich. Weitere Informationen auf www.braunschweig.de/kultur/kulturfoerderung. Für eine Beratung oder Unterstützung bei der Antragstellung steht das Team der Kulturförderung der Stadt Braunschweig zur Verfügung.

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