Braunschweig. Wer auf dem Braunschweiger Weihnachtsmarkt essen oder trinken möchte, muss von Mittwoch an einen negativen Coronatest vorweisen. Es gilt 2G-plus.

Aufgrund der Warnstufe 2 gilt ab Mittwoch auch 2Gplus und FFP2-Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt. Für den Zugang zu den Gastronomieflächen ist nach Stadtangaben zusätzlich zum 2G-Nachweis ein aktuelles negatives Testergebnis nötig. In Frage dafür kämen PCR-Tests, die
48 Stunden gültig seien, sowie PoC-Antigentests und unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests, die 24 Stunden gültig seien. Ein Selbsttest vor Ort sei nicht möglich, aber im beruflichen Umfeld durchgeführte und dort bescheinigte Tests gälten als Nachweis.

Nachweise an Stempelstationen zeigen

Alle Nachweise können Gäste laut Mitteilung an den Stempelstationen vorweisen, um dort einen tagesgebundenen Stempel zu erhalten. Wer schon ein Weihnachtsmarkt-Bändchen besitzt, kann sein Testergebnis und den Lichtbildausweis direkt an den Eingängen zu den Gastronomieflächen vorweisen. Aktuelle Teststellen sind unter www.braunschweig.de/teststellen zu finden.

Maskenpflicht ist bereits kontrolliert worden

Das Stadtmarketing habe ebenso wie die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt die Einhaltung beispielsweise der Maskenpflicht kontrolliert. Das Ergebnis sei zufriedenstellend unauffällig. „Die Besucherinnen und Besucher halten sich bis auf wenige Ausnahmen selbstständig an die Regeln. Manchmal braucht es Erklärungen vor Ort.

Wir versuchen zwar, an zahlreichen Stellen und über verschiedenste Kanäle die Informationen bereitzustellen, aber es erreicht natürlich nicht jeden. Aber dann hilft unser Personal vor Ort gern weiter“, so Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.

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