Braunschweig. Die AfD will ihren Parteitag Ende November in Braunschweig abhalten. Mehrere Proteste sind angemeldet. Die Polizei spricht von „dynamischem Prozess“.

Vor einem für Ende November geplanten AfD-Bundesparteitag in Braunschweig formiert sich der Widerstand. Derzeit seien fünf Kundgebungen gegen die Veranstaltung angemeldet, außerdem ein Demonstrationszug, sagte ein Sprecher der Stadt Braunschweig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Anmelder gehe von voraussichtlich 2000 Teilnehmern aus.

Polizei spricht von „dynamischem Prozess“

Die Vorbereitungen der Polizei befänden sich in einem „dynamischen Prozess“, sagte ein Sprecher der Behörde. Grund seien die fast täglichen Veränderungen wie etwa An- und Abmeldungen von Kundgebungen. Dies erfordere eine fortlaufende Anpassung.

Nach früheren Angaben der AfD ist der Bundesparteitag für den 30. November und 1. Dezember in Braunschweig geplant. Schon im Vorfeld war es zu Kritik gekommen. Er verstehe nicht, warum der städtische Betreiber der Halle nicht alles versuche, einen derartigen Termin zu verhindern, sagte Sebastian Wertmüller, Bezirksgeschäftsführer der Gewerkschaft Verdi, Mitte August. VW-Belegschaftsvertreter hatten zudem gefordert, den Namen Volkswagen während des Bundesparteitags in der Braunschweiger Volkswagen-Halle abzudecken. Die Organisation Campact will per Online-Petition erreichen, den Parteitag zu verhindern – zuletzt hatten fast 16 000 Menschen unterschrieben.

Volkswagen könnte Namen abdecken lassen

Nach Angaben der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft liegt der Mietvertrag für die Volkswagen-Halle unterschrieben vor. Die Vorbereitungen liefen plangemäß – wie bei jeder anderen Veranstaltung auch. Mit dem Kunden und notwendigen Beteiligten würden alle Anforderungen abgestimmt. Sollte Volkswagen auf sein Werberecht verzichten und die Kosten tragen, spreche zudem nichts dagegen, den Namenszug abzudecken.

Die wichtigsten Infos zum AfD-Bundesparteitag in Braunschweig

Die Betriebsgesellschaft erklärte schon zuvor, dass sie als öffentlich-rechtliches Unternehmen verpflichtet sei, allen rechtsstaatlichen, nicht verbotenen Parteien Räumlichkeiten zu vermieten. dpa