Wolfsburg. In Notfällen kommt es manchmal auf jeden Cent an. Die Unterstützungskasse von Volkswagen hilft. Jetzt wurden Leistungen erhöht.

Die Unterstützungskasse im VW-Stammwerk hat eine Reihe ihrer Leistungen erheblich erhöht. Die entsprechende Entscheidung traf jetzt der Sozialausschuss, wie der Betriebsrat berichtet. Auch sei der Kreis der berechtigten Personen größer geworden, die Beihilfe aus der U-Kasse bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente beantragen können.

Hilfe in schwierigen Situationen

„Wir überprüfen regelmäßig die bestehenden Leistungen der U-Kasse und die Möglichkeiten zur Erweiterung der Beihilfen“, sagt Betriebsratsmitglied Gunter Wachholz, Vorsitzender des Sozialausschusses in Wolfsburg in einem Beitrag der Betriebsratszeitung Mitbestimmen. Das Kapital der Unterstützungskasse setzt sich aus den Monatsbeiträgen der Mitglieder und einem Zuschuss des Unternehmens zusammen. Wachholz erläutert: „Damit müssen wir natürlich gut haushalten. Aber wir freuen uns sehr, wenn wir eine Leistung verbessern können, um Beschäftigte in schwierigen Situationen zu unterstützen.“ Konkret haben sich fünf Punkte verbessert.

Für künstliche Befruchtung gibt es jetzt 1000 Euro

Bislang galten Augen-Laser- und Augen-Linsen-Operationen als Präventionsmaßnahmen. Die Summe der Beihilfen für alle Präventionsmaßnahmen pro Person darf im Jahr nicht 1000 Euro überschreiten. Ab sofort sind Augen-Laser und Augen-Linsen-Operationen eine eigene Leistungsart. Die Beihilfe beträgt hierfür 40 Prozent der Kosten, maximal 1000 Euro pro Jahr. Bei der Hörhilfe gibt es eine Erhöhung der Beihilfe von 40 auf 50 Prozent. Die maximale Jahresbeihilfe liegt weiterhin bei 1000 Euro. Bei der künstlichen Befruchtung wird die maximale Jahresbeihilfe von 500 auf 1000 Euro erhöht. Wer nach einer schweren Erkrankung eine Perücke tragen muss, darf sich nun über eine Erhöhung der maximalen Jahresbeihilfe von 500 auf 1000 Euro freuen. Eine Neuerung gibt es auch bei der Beihilfe für Personen, die in die Erwerbsminderungsrente eintreten. Diese einmalige pauschale Beihilfe wurde bei Genehmigung auf 1500 Euro erhöht und kann nun Personen gewährt werden, die zeitweise oder dauerhaft in die Erwerbsminderungsrente gehen. „Wir haben im Sozialausschuss gute Entscheidungen für Beschäftigte getroffen, die ohnehin schon in schwierigen Lebenssituationen stecken“, freut sich Betriebsrat Wachholz.

Der monatliche Beitrag beträgt 5 Euro

Infos zur Unterstützungskasse: Jedes Werk der Volkswagen AG mit einem Betriebsrat hat eine Unterstützungskasse. Sie wird gemeinsam vom Betriebsrat und dem Personalwesen verwaltet. Die U-Kasse gewährt ihren Mitgliedern im Falle finanzieller Belastungen eine Unterstützung – entsprechend des Leistungskataloges. Jedes Mitglied zahlt monatlich 5 Euro. Dazu kommt ein monatlicher Zuschuss vom Unternehmen. Alle Mitarbeiter/innen und Auszubildenden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Volkswagen AG können der Unterstützungskasse beitreten. Alle Mitglieder können für sich und ihre unterhaltspflichtigen Kinder, die familienversichert sind (Nachweis erforderlich), einen Antrag stellen. Die Kinder erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Beihilfe analog des Mitgliedes (Ausnahme: Kieferorthopädische Behandlungen).

Betriebsratschefin lobt: „Ein Stück Sozialgeschichte“

Für Daniela Nowak, die Betriebsratsvorsitzende des Braunschweiger VW-Werkes, ist die Unterstützungskasse „ein Stück Sozialgeschichte“ bei Volkswagen. In einem Infoblatt wird sie so zitiert: „Diese Einrichtung reicht in ihren Grundzügen zurück bis in die Nachkriegszeit. Aber nicht nur das: Die Unterstützungskasse ist bis heute gelebte, praktische Solidarität der Volkswagen-Belegschaft. Mit ihrem monatlichen Beitrag finanzieren Kolleginnen und Kollegen die Beihilfe für bestimmte Notlagen und Gesundheitsmaßnahmen. Während es in der Vergangenheit vielfach Sozialabbau gegeben hat und zahlreiche Sozialleistungen zum Teil heruntergefahren wurden, hat sich unsere „UKasse“ als stabil erwiesen. So denken viele Kolleginnen und Kollegenbeim Thema Brille nicht zuerst an einen Brillendiscounter, sondern an die Unterstützungskasse.“

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