Wolfsburg. In den ersten Nachkriegsjahren müssen alle Wolfsburger anpacken im Werk – egal, ob Männer, Frauen oder Jugendliche.

Vor 75 Jahren hält die Gleichberechtigung für Frauen und Jugendliche Einzug ins Volkswagen-Werk. Zumindest, was die Entlohnung für harte „Männerarbeit“ anbelangt. Daran erinnert Volkswagen History in einem Beitrag.

Auch Jugendliche werden wie Erwachsene bezahlt

Der niedersächsische Minister für Arbeit, Aufbau und Gesundheit, Hans-Christoph Seebohm, hat dem Antrag des Betriebsrats der Volkswagenwerk GmbH auf „Gleichstellung der weiblichen Arbeitskräfte, die Männerarbeiten verrichten“ sowie der Erhöhung der Löhne für Jugendliche stattgegeben. In seiner Sitzung vom 30. Oktober 1947 informiert der Betriebsrat darüber, dass weibliche Arbeitskräfte, die „typische Männerarbeiten“ ausüben und die gleichen Leistungen wie „männliche Vollarbeiter erbringen“, rückwirkend zum 1. Oktober 1947 den Lohn für „erwachsene männliche Vollarbeiter“ erhalten. Jugendlichen Arbeitnehmern ab 19 Jahren darf nun ebenfalls der gleiche Lohn wie den männlichen Arbeitnehmern ausgezahlt werden, sofern sie die gleichen Arbeiten ausführen. Für noch jüngere Arbeitnehmer gilt: 18-Jährige erhalten 90 Prozent, 17-Jährige 80 Prozent und unter 17-Jährige 70 Prozent des „Volllohnes“.

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