Wolfsburg. Ab November gilt in bestimmten Bereichen der Werke wieder eine Maskenpflicht. Selbsttest gibt es weiterhin kostenlos.

Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Betriebs hat weiterhin oberste Priorität für Volkswagen. Deshalb verstärkt das Unternehmen nach eigenen Angaben die Corona-Schutzmaßnahmen zum 31. Oktober. Hintergrund sind die seit einigen Wochen steigenden Inzidenzen. Darüber hinaus beruft sich das Unternehmen auf die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre, aus denen hervorgeht, dass Corona-Fallzahlen nach dem Ende der Schulferien ebenfalls ansteigen. Konkret ändert sich die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske (MNS-Maske) auf entsprechend klassifizierten Arbeitsplätzen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall wird das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske zum 31. Oktober verpflichtend.

Handhygiene, Lüften und Coronatests

Volkswagen hat die Arbeitsplätze mit dem Beginn der Pandemie dem Ampelprinzip klassifiziert. Die aktuelle Änderung betrifft die als rot klassifizierten Arbeitsplätze. Darüber hinaus besteht auch in allen anderen Situationen, in denen in Innenräumen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und keine weiteren technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Trennvorrichtungen, bestehen, eine MNS-Tragepflicht. Das gilt sowohl während der Arbeits- als auch in Pausenzeiten. In Freiluft- und Außenbereichen besteht keine MNS-Tragepflicht. Das Hygienekonzept in der Volkswagen AG umfasst weiterhin umfassende Corona-Schutzmaßnahmen wie Handhygiene, infektionsschutzgerechtes Lüften sowie das kostenlose Angebot von Selbsttests für die Beschäftigten. Darüber hinaus bleiben das PCR-Testangebot für Beschäftigte mit Corona-Symptomen sowie das Impfangebot weiterhin bestehen. Das Gesundheitswesen von Volkswagen bietet auch Impfungen mit den angepassten Impfstoffen für die aktuell vorherrschenden Omikron-Varianten an. „Diese bieten nach der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage einen verbesserten Impfschutz gegenüber den Omikron-Varianten und werden als Alternative zu den herkömmlichen Impfungen zur Booster-Impfung für die aktuellen Risikogruppe angeboten. Zudem können alle Beschäftigten, deren Aufgabe es zulässt, weiterhin mobile Arbeit nutzen“, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.

Lesen Sie auch: