Wolfsburg. Das Oberverwaltungsgericht verneint eine unmittelbare Gefahr. Die Stadt besteht auf „Auflagen und Spielregeln“.

Die Verkehrswende-Aktivisten von StopTrinity dürfen wieder eine Dauermahnwache auf dem Baugelände bei Warmenau beziehen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) hat einer Beschwerde der Trinitygegner gegen Vorgaben der Stadt Wolfsburg in einem zentralen Punkt stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte in der Vorwoche noch anders entschieden. Die bislang wenigen Protestler hatten daraufhin das Feld räumen und einen Ausweichstandort außerhalb des geplanten Baugebietes beziehen müssen. Nun wollen sie ihre Zelte und einen Bauwagen wieder zurückbringen und das Camp zum Mittelpunkt einer Informationskampagne machen.

Die Stadt Wolfsburg will die Entscheidung „intern bewerten“

Ein OVG-Sprecher bestätigte den Sachverhalt auf Nachfrage. Der 11. Senat habe am Dienstag „die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Stadt Wolfsburg wiederhergestellt, soweit als Ort der Versammlung ein Ort nördlich des Regenrückhaltebeckens bestimmt wird und Plakate und ähnliches nicht an öffentlichen Einrichtungen aufgehängt werden“. Im Klartext heißt das: Die Mahnwache darf nach aktuellem Stand an dem ursprünglich geplanten Standort, an dem das Werk gebaut werden soll, abgehalten werden.

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Die Stadt Wolfsburg teilte mit, man haben „den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Kenntnis genommen“. Und weiter: „Wir werden die Entscheidung jetzt intern bewerten und über die weitere Vorgehensweise beraten. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist für die Stadt ein hohes Gut, das es unbedingt zu schützen gilt. Gleichwohl sind wir nach wie vor der Auffassung, dass es in diesem Zusammenhang Auflagen und Spielregeln geben muss, um sowohl den reibungslosen Ablauf des Trinity-Projekts als auch diesbezüglich geplante Versammlungen zu gewährleisten. Die Stadt Wolfsburg setzt beim Thema Trinity wie bisher auch auf den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie einen transparenten Beteiligungsprozess bei diesem für die gesamte Region wichtigen Projekt. Die nächsten Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit sind dazu ab dem 12. Oktober geplant.“

Argument: Die Übergabe der Fläche an VW ist noch gar nicht erfolgt

Der zuständige 11. Senat des OVG hatte der Argumentation der Stadt nicht folgen können. Unter Berücksichtigung des dargestellten Zeitrahmens ergebe sich kein greifbarer Anhaltspunkt für eine unmittelbare Gefahr. „Wie ausgeführt, steht zunächst die tatsächliche Veräußerung und die Übergabe der Fläche an die Volkswagen AG an. Diese Schritte stehen gegenwärtig nicht unmittelbar bevor, sondern deren Zeitpunkt ist derzeit noch ungewiss. Es ist weder vorgetragen noch für den Senat sonst ersichtlich, dass vor diesen Schritten und damit in unmittelbarer zeitlicher Nähe mit dem Beginn der vom Antragsteller beabsichtigten Versammlung eine Errichtung von Zäunen oder anderen Einrichtungen zur Sicherung der Baustelle ansteht“, heißt es unter anderem zur Begründung der Entscheidung. „Es ist bitter, dass es so einen langen Rechtsweg braucht, um in Wolfsburg seine Meinung kundzutun, wenn sie sich gegen das Konzernwohl von VW richtet“, schreibt StopTrinity in einer Mitteilung.