Wolfsburg. Die Aktivistengruppe Stop Trinity fühlt sich von der Stadt in ihrem Demonstrationsrecht behindert. Jetzt geht es vors Oberverwaltungsgericht.

Den Kritikern geht es ums Große und Ganze. „StopTrinity“ will mit einer Dauermahnwache gegen den Bau einer neuen VW-Fabrik in Warmenau protestieren. Autos, so ihr Ansatz, könnten nicht Teil einer glaubhaften Mobilitätswende sein. Vorerst aber müssen sich die Aktivisten mit juristischem Kleinkram herumschlagen. Die Stadt Wolfsburg hat die Mahnwache gegen das Trinity-Werk am angemeldeten Standort, auf einem Acker direkt auf dem zukünftigen Baugelände, verboten. Stattdessen sollte sie an einem Ersatzort neben einer Landstraße stehen. Dagegen und gegen weitere Auflagen klagt die Gruppe. Erfolglos vor dem Verwaltungsgericht und deshalb nun vor dem Oberverwaltungsgericht.

„Die Stadt will Protest gegen die Autofabrik im Keim unterdrücken“

Nach Angaben der Aktivisten hat die Stadt auch verfügt, dass der neue Proteststandort mit Sicht- und Lärmschutzwänden zur Öffentlichkeit hin abgeschirmt werden muss. Zudem sei es verboten worden, die Zelte mit Heringen zu befestigen und Banner in die Bäume zu hängen. Gegen den Auflagenbescheid legte der Anmelder der Mahnwache Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ein. Die wurde im wichtigsten Punkt abgewiesen. Mit der ursprünglichen Wahl des Kundgebungsortes sei nämlich von Stop Trinity beabsichtigt worden, „den Fortgang der Bauarbeiten zu stören“. Die Arbeiten, so kritisiert die Gruppe in einer Pressemitteilung, hätten aber noch gar nicht begonnen. Es gebe zudem noch gar keine Baugenehmigung. „Es liegt auf der Hand, dass die Stadt Wolfsburg mit ihren Auflagen, die Versammlung an einen Ort ins Abseits zu verfügen, um jeglichen Protest gegen die neue Autofabrik schon am Keim zu unterdrücken. Dass das Verwaltungsgericht Grundrechte mit Füßen tritt und der Stadt Wolfsburg und VW nur als Rückendeckung fungiert, ist der Gipfel der automobilen Vetternwirtschaft in Südostniedersachsen“, so einer der Sprecher der Mahnwache. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eingelegt.

Erfolge in einigen Punkten

In den anderen angefochtenen Punkten (Sichtschutzwände, Bodenverankerung,Lärmschutzwände) sei der Klage vom Verwaltungsgericht stattgegeben worden: Die Stadt Wolfsburg setze sich, so zitieren die Aktivisten den Beschluss des Gerichts „auch nicht mit dem in der Anmeldung genannten Ziel der Veranstaltung („Kristallisationspunkt öffentlicher Meinungskundgabe und -bildung“) auseinander, weil sie die Wahrnehmung der Dauermahnwache im öffentlichen Verkehrsraum durch den Sichtschutz gerade verhindere.

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