Westhagen. Die Polizei legt sich auf fahrlässige Brandstiftung fest. Zum Verursacher will sie nichts sagen. Die Neuland rechnet mit sehr hohem Schaden.

Nach dem Kellerbrand in der Halleschen Straße kurz vor Ostern, bei dem es infolge starker Rauchentwicklung vier Verletzte gab und das Gebäude teilweise evakuiert werden musste, ist sich die Wolfsburger Polizei sicher: Es war Brandstiftung.

Allerdings gehen die Brandermittler von fahrlässiger Brandstiftung aus, wie Polizeisprecher Thomas Figge auf Anfrage unserer Zeitung bekanntgab. In der Woche nach Ostern seien die Experten mit einem Sachverständigen noch einmal in dem Hochhaus-Komplex gewesen.

Polizei macht keine näheren Angaben zum Brandverursacher

Nähere Angaben zum Verursacher des Kellerbrands wollte der Polizeisprecher nicht machen. Die Ermittlungen dauern an. Ein Zugführer der Berufsfeuerwehr hatte unserer Zeitung berichtet, dass man den Mieter des Kellers, in dem der Brand ausbrach, mit Ruß im Gesicht aus dem brennenden Raum im Untergeschoss gerettet habe.

Die Polizei hatte den Schaden kurz nach dem Brand auf 20.000 Euro geschätzt. Die Neuland Wohnungsgesellschaft, der der Hochhaus-Komplex gehört, kommt dagegen schon jetzt auf eine deutlich höhere Summe.

Neuland Wohnungsgesellschaft rechnet mit sechsstelliger Schadenssumme

„Die genaue Schadenshöhe können wir noch nicht beziffern, da wir aktuell dabei sind, alle Reparaturen anzufragen. Aber wir werden hier wohl über 100.000 Euro landen“, berichtete Neuland-Pressesprecherin Janina Thom auf Anfrage. Der Elektrikraum für die Hausversorgung habe sich neben dem Brandherd befunden, so dass Elektrik, TV-Kabel, Fenster, Türen und mehr erneuert werden müssten. Und: „Einige Türen in den oberen Etagen mussten durch die Feuerwehr während der Rettung geöffnet werden und müssen ebenfalls ersetzt werden.“

Die Sprecherin wies darauf hin, dass es bei dem Brand im Kellerbereich zu erheblichen Verrußungen gekommen sei, das Löschwasser habe auch seinen Teil beigetragen. Daher seien auch Malerarbeiten erforderlich.

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„Unsere Gebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf. Wurde Mietereigentum beschädigt, so ist die jeweils eigene Hausratversicherung zuständig“, erklärte die Neuland-Sprecherin. Beides gelte so lange, bis ein Schadensverursacher festgestellt sei – den man dann möglicherweise zur Rechenschaft ziehen kann.

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