Wolfsburg. Die Stadt ist startklar mit dem Photovoltaik-Programm. Es fördert Solaranlagen und Speicher. Wer einen Zuschuss möchte, muss einige Dinge beachten.

Nach zwei Monaten Vorbereitungszeit ist es nun so weit: Das erste Solar-Förderprogramm der Stadt Wolfsburg geht an den Start. Und zwar schon rund einen Monat früher als zunächst geplant. Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage auf dem heimischen Dach, für ein Balkonkraftwerk oder für einen Solarstromspeicher interessiert, kann nun einen Antrag stellen. Bezuschusst werden nur private Vorhaben.

Ursprünglich sollte das mit 150.000 Euro ausgestattete Förderprogramm am 15. Mai anlaufen. Doch weil die Politik drängte, dass der Fördertopf so schnell wie möglich bereitgestellt werden sollte, beschloss der Rat im Februar, dass die Förderrichtlinie bereits am 16. Februar in Kraft trat.

Antragsformular für Solar-Förderung der Stadt Wolfsburg nur online

Allerdings hatte Umweltdezernent Andreas Bauer seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Förderung noch nicht sofort beantragt werden könne, da das Formular für die Online-Anträge noch vorbereitet werden müsse. Zwei Monate später ist die Stadt nun so weit: „Das städtische Photovoltaik-Programm wird mit der Freischaltung des Online-Antragsformulars voraussichtlich am 17. April starten“, hatte die Stadtverwaltung Ende März bekanntgegeben.

Tatsächlich geht es nun am Mittwoch, 19. April los: Ab 18 Uhr soll das Online-Antragsformular für die Förderung von PV-Anlagen über das Online-Rathaus unter https://rathausonline.wolfsburg.de/ freigeschaltet werden, kündigt die Stadt in einer Mitteilung an.

Gefördert werden Neuinstallationen und Erweiterungen von Solar-Anlagen zur Stromerzeugung ab einer Größe von einem Kilowatt-Peak, Stromspeicher und Balkonkraftwerke. Die Fördersumme ist abhängig von Größe und Leistung der Anlage und kann bis zu 1500 Euro betragen.

Das Solar-Förderprogramm der Stadt umfasst auch Mini-Solaranlagen, so genannte Balkonkraftwerke.
Das Solar-Förderprogramm der Stadt umfasst auch Mini-Solaranlagen, so genannte Balkonkraftwerke. © dpa (Archiv) | Stefan Sauer

Denkmalschutz ist nicht automatisch Ausschluss-Kriterium

Sofern Gebäude in einem Erhaltungsgebiet liegen – zum Beispiel die Altstädte von Vorsfelde und Fallersleben – oder unter Denkmalschutz stehen, müssen Veränderungen genehmigt werden. „Diese Gebäude sind für die Errichtung von PV-Anlagen nicht grundsätzlich ausgeschlossen“, erläutert die Stadt. Eigentümer müssen jedoch einen gesonderten Genehmigungsantrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen, der im Einzelfall entschieden wird.

Die Förderung richtet sich an alle natürlichen Personen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Gebäuden im Wolfsburger Stadtgebiet sind. In den Förderumfang fällt laut Stadt eine finanzielle Unterstützung für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen.

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Auch bei Balkonkraftwerken muss die LSW eingeschaltet werden

Je nach Firma kann es wenige oder etliche Wochen dauern, bis man ein Angebot für eine große Solaranlage auf dem Tisch hat. Ist die Förderung dann bewilligt, muss es ebenfalls fix gehen, denn die PV-Anlage muss noch in diesem Jahr betriebsbereit installiert werden, damit die Zuschüsse fließen.

Dazu ist auch die Prüfung und Genehmigung durch die LSW erforderlich, ebenso wie die Installation eines Zwei-Richtungs-Zählers. Das gilt auch für steckerfertige Mini-PV-Anlagen. Je nach Andrang beim Energieversorger kann auch all das einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mieter und Wohnungseigentümer brauchen Genehmigung

Der Denkmalschutz ist auch bei den steckerfertigen kleinen Anlagen zu beachten, den so genannten Balkonkraftwerken. Und nicht nur das: Mieter brauchen die Zustimmung ihres Vermieters – und Besitzer einer Eigentumswohnung benötigen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft.

Einen ersten Überblick, ob das private Haus-, Gartenhaus- oder Garagen-Dach aufgrund der Sonneneinstrahlung grundsätzlich für eine Solaranlage geeignet ist, können sich Interessierte im Solardach-Atlas verschaffen, der auf der Stadt-Homepage unter www.wolfsburg.de/leben/umweltnaturschutz/solarkataster zu finden ist. Allerdings hat die Karte ihre Grenzen; sie sagt beispielsweise nichts über Denkmalschutz-Beschränkungen aus. Darüber können sich Bürger aber im Denkmal-Atlas des Landes online informieren. Auch einen Link zu einem Solarrechner finden Interessierte dort.

Wolfsburgs Naturschutzbeauftragter Michael Kühn zeigt, wie sich die Kraft der Sonne auf dem heimischen Dach ausnutzen lässt.
Wolfsburgs Naturschutzbeauftragter Michael Kühn zeigt, wie sich die Kraft der Sonne auf dem heimischen Dach ausnutzen lässt. © regios24 (Archiv) | Helge Landmann

Eckpunkte des Förderprogramms

Wer das Förderprogramm nutzen möchte, muss einige Dinge beachten. Hier ein paar wichtige Eckpunkte:

  • Der Fördertopf für 2023 umfasst 150.000 Euro. Bezuschusst werden nur private Vorhaben.
  • Pro Einfamilienhaus oder Wohnung fördert die Kommune maximal eine Anlage und einen Speicher. Die Solar-Förderung der Stadt Wolfsburg darf auch mit anderen Förderungen kombiniert werden.
  • Förderbeginn soll am 19. April sein. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Eingereicht werden sollen die Anträge über die Stadt-Homepage. Realisiert werden dürfen die Maßnahmen erst nach der Bewilligung des Zuschusses.
  • Neuinstallationen und Erweiterungen von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern werden je nach Leistung mit maximal 1500 Euro bezuschusst. Gefördert werden nur Bestandsgebäude, keine Neubauvorhaben.
  • Für steckerfertige PV-Anlagen, so genannte Balkonkraftwerke, beträgt die Förderhöhe je nach Leistung maximal 200 Euro. Dafür sind die Vorgaben des Energieversorgers LSW einzuhalten, es besteht Anmeldepflicht.
  • Solarstromspeicher werden erst ab einer Mindestspeicherkapazität von 3 Kilowattstunden mit 500 Euro gefördert.

Die kompletten Förderbedingungen zum Herunterladen von der Stadt-Homepage finden Sie hier.

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Bürger können sich schon jetzt im Online-Rathaus registrieren

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Antragstellung zu gewährleisten, wies die Stadtverwaltung darauf hin, dass man sich schon jetzt im Online-Rathaus der Stadt unter www.rathausonline.wolfsburg.de/home registrieren kann. Denn der Antrag auf Solarförderung soll nur online möglich sein.

Auf der Klimaschutz-Seite der Stadt unter www.wolfsburg.de/leben/umweltnaturschutz/klimaschutz gibt es weitere Hinweise zum Thema. Beispielsweise einen Link zur LSW, die nicht nur Informationen für Einspeiser mit großen Solar-Dachanlagen bereithält, sondern auch über den Betrieb von Balkonkraftwerken informiert. Außerdem gibt es einen Link zum Marktstammdatenregister, wo alle PV-Anlagen angemeldet werden müssen – auch die kleinen.

Auf der Klimaschutz-Seite auf der Stadt-Homepage wird zum Start des Förderprogramms auch das Onlineformular zu finden sein, kündigte die Verwaltung an.

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