Wolfsburg. Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen sind im April ausgelaufen. Was sich für Besucher in Pflegeeinrichtungen und Patienten in Arztpraxen geändert hat.

Rund drei Jahre nach Beginn der Pandemie sind Anfang April auch die letzten staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen: In Arztpraxen, im Krankenhaus sowie in Pflegeeinrichtungen gilt seit Karsamstag keine Maskenpflicht mehr.

Was hat sich konkret geändert? Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen müssen seit 8. April keine Maske mehr tragen. Bis dahin war eine FFP2-Maske Pflicht. Anfang März war bereits die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen entfallen. Und auch die Testpflicht war im März weggefallen.

Das Klinikum Wolfsburg empfiehlt weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. „Wir bitten Besuchende, die unter den Symptomen eines grippalen Infekts mit Husten und/oder Fieber oder auch Durchfall leiden beziehungsweise an Corona-typischen Symptomen erkrankt sind, von einem Patientenbesuch in unserem Klinikum abzusehen“, heißt es auf der Internetseite. Besuchszeiten sind in der Regel von 14 bis 18 Uhr. Patienten in der Zentralen Notfallaufnahme können von maximal einer Person begleitet werden.

Corona: Keine Masken- und Isolationspflicht in Wolfsburg

Schon seit Februar ist die Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr – also in Bussen und Bahnen – aufgehoben worden. Einige Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bereits früher abgeschafft.

Auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ist landesweit im Februar ausgelaufen. Das heißt: Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren. Ebenso gibt es bei einem positiven Schnelltest keine Pflicht mehr zum bestätigenden PCR-Test. Damit gibt es nur noch einige wenige Regeln im Gesundheitsbereich.

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