Braunschweig. In den letzten zwei Jahren haben sich die Corona-Regeln häufig geändert. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Corona ist bereits zu einem Bestandteil in unserem Alltag geworden. Dennoch herrscht an manchen Stellen eine Unsicherheit zu den aktuellen Verhaltensweisen und Regeln. Denn egal, ob Maskenpflicht, Quarantäne oder Corona-Tests: Immer wieder ist es zu Änderungen gekommen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen. Bei unseren Antworten beziehen wir uns auf Informationen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.

Was muss ich machen, wenn ich positiv bin?

Wer einen positiven Selbst- oder Schnelltest hat, ist verpflichtet, sich zunächst in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese Pflicht besteht auch ohne Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes. Zudem soll unverzüglich ein PCR-Test zur Abklärung gemacht werden.

Wer muss in Quarantäne?

In Quarantäne müssen sich Menschen begeben, die einen positiven PCR-Test haben und solche, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dies kann entweder aufgrund eines positiven Selbsttest sein oder aber wenn die typischen Symptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geschmacks- oder Geruchsverlust bemerkt werden. In diesem Fall sollte ein PCR-Test zum Beispiel beim Hausarzt gemacht werden. Eine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen gibt es nicht mehr. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch in diesem Fall, die Kontakte zu reduzieren und in den folgenden fünf Tagen täglich einen Antigen-Schnelltest zu machen.

Wie lange dauert die Quarantäne?

Grundsätzlich dauert die Quarantäne aufgrund einer Coronainfektion fünf Tage und gilt ab dem Tag des Abstriches für den PCR-Test. Die Quarantäne endet, wenn die Erkrankten nach den fünf Tagen mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Sollten weiterhin Symptome vorhanden sein, läuft die Quarantäne weiter, bis dies nicht mehr der Fall ist. Ein erneuter PCR-Test ist nicht erforderlich. Auch bei Personen, die von Anfang an keine Symptome hatten, endet die Quarantäne nach fünf Tagen. Bei Personen, die typische Symptome haben, bei denen der PCR-Test jedoch negativ ausfällt, endet die Pflicht zur Quarantäne, sobald das negative Testergebnis vorliegt.

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass eine Selbsttestung bis zu einem negativen Testergebnis dringend zu empfehlen sei.

Was ist, wenn ein Schüler Corona hat?

Für Kontaktpersonen von Coronakranken besteht derzeit keine Quarantänepflicht. Dies gilt auch für (Mit-)Schüler. In jedem Fall sei jedoch die Schulleitung über einen Coronafall an der Schule zu informieren, erklärt das Niedersächsische Gesundheitsamt. Wie in einem solchen Fall verfahren wird, liege jedoch auch immer im Ermessen der jeweiligen Schule.

Wann ist ein Corona-Antigen-Schnelltest für mich kostenlos?

Einen Anspruch auf kostenlose

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haben unter anderem folgende Personen: Kinder unter fünf Jahren, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können wie Schwangere im ersten Trimester, Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen, Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“), Besucher und Behandelte oder Bewohner in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen, pflegende Angehörige und Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.

Weitere Personen, die Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Antigen-Schnelltest haben sind auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes unter zu finden. Wer Symptome hat, die auf eine Coronainfektion hindeuten könnten, sollten dies vom Hausarzt abklären lassen. Dieser kann einen Test durchführen, der über die Krankenkassenkarte abgerechnet wird.

Was kostet ein Corona-Schnelltest für mich?

Über die Höhe der Kosten eines Corona-Schnelltests entscheiden die jeweiligen Testzentren in der Regel selbst. So kostet ein Antigentest für die Nase im Corona-Schnelltestzentrum in der Braunschweiger Volkswagenhalle zum Beispiel 9,95 Euro, beim Testcenter im Schmidt-Terminal in Wolfenbüttel 9,50 Euro und im Corona Schnelltestzentrum in Wolfsburg 12 Euro.

Um Infektionsketten zu unterbrechen, werden bestimmte Personengruppen weiterhin vom Staat unterstützt. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 3 Euro. Dies gilt, wenn am Tag des Tests eine Veranstaltung in Innenräumen besucht werden soll oder wenn jemand Kontakt zu Risikopatienten hat sowie wenn die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko gibt.

Wo gilt noch eine Maskenpflicht?

Auch wenn die Maskenpflicht sich gelockert hat, gibt es dennoch einige Einrichtungen, in denen das Tragen einer FFP2- oder medizinischen

ist. Demnach müssen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes FFP2-Masken in Krankenhäusern in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und im öffentlichen Fernverkehr getragen werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht im öffentlichen Personen- und Nahverkehr sowie im Fernverkehr für 6 bis 14-Jährige und Personal.

Gaststätten, Betriebe und Geschäfte haben jedoch weiterhin das Hausrecht und können eine Maskenpflicht vorsehen. Um weiterhin für Sicherheit zu sorgen appelliert das Landesgesundheitsamt weiterhin an die Bürger freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung an Orten zu tragen, an denen kein Abstand eingehalten werden kann.