Wolfsburg. Der ehemalige Wolfsburger Ratsherr setzt sich intensiv mit der Gebietsreform von 1972 auseinander. Eins will der 79-Jährige noch aufarbeiten.

Heimatkunde ist Willi Baucks neues Steckenpferd. Von 1991 bis 2001 gehörte der heute 79-Jährige dem Rat der Stadt Wolfsburg an. Heute verbringt der Nordstädter jeden Montag zwei Stunden im Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation (IZS) – dessen Umzug in die ehemalige Goetheschule er noch in seiner Funktion als Bauausschuss-Vorsitzender begleitet hatte.

„Diese 120 Minuten im Stadtarchiv gehören zu der schönsten Zeit in meiner gesamten Woche“, gesteht der Rentner, der 1961 als 18-Jähriger in die VW-Stadt kam und sich hier mehr als 30 Jahre lang ehrenamtlich engagierte: Er war nicht nur Rats-, sondern auch Ortratsmitglied in der Nordstadt, bekleidete hier das Amt des stellvertretenden Ortsbürgermeisters und war als Schiedsmann tätig.

Eingemeindung als neues Projekt für Willi Bauck

Sein jüngstes Projekt war jetzt das 50-jährige Jubiläum der Eingemeindung. „Die Stadt Wolfsburg ist seit einem halben Jahrhundert eine Großstadt. Deshalb habe ich in den vergangenen Monaten über die Verhandlungen und Beschlüsse der Gebietsreform geforscht“, berichtet der Heimatpfleger. Sein Dank gilt darum Steffi Crain und IZS-Leiterin Anita Placenti-Grau für die Unterstützung.

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Das Wolfsburg-Gesetz wurde im Frühjahr 1972 vom niedersächsischen Landtag beschlossen, hat aber laut Willi Bauck einen langen Vorlauf. „Ich habe viele Unterlagen gesichtet und gelesen, um zu diesem Zwischenergebnis zu kommen“, erzählt der ehemalige Ratsherr. So führten ihn seine Recherchen zum Thema „Wolfsburger Ländchen“ unter anderem in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin.

Wolfsburg wuchs in den 60er Jahren weiter

Außerdem fuhr der Wolfsburger nach Magdeburg, wo sich im Landesarchiv Sachsen-Anhalt das Archiv der ehemaligen Zentralbehörden der preußischen Provinz Sachsen befindet. „In den 60er Jahren ist Wolfsburg immer weiter gewachsen, hat vor allem durch Umgemeindung viele Flächen aus den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt dazu gewonnen“, erklärt Willi Bauck und nennt als Beispiel den angedachten Bau einer Osttangente, die allerdings nie realisiert wurde. Dennoch wurden hierfür seitens der Gemeinde Reislingen im Mai 1966 140 Hektar Land für zwei D-Mark pro Quadratmeter erworben.

Seit 1951 war die Stadt Wolfsburg kreisfrei. Das sollte auch so bleiben. Schon 1965 wurde eine Sachverständigen-Kommission, die so genannte Weber-Kommission, gegründet, um ein Gutachten zur Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen zu erstellen. Im Frühjahr 1969 legte die Kommission einen Entwurf vor, der zum Inhalt hatte, dass auch die Gemeinden Warmenau, Kästorf, Reislingen, Nordsteimke und Mörse nach Wolfsburg eingemeindet werden sollten.

Viele Gespräche wurden geführt

„Parallel dazu bildete sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Stadt und Umland, die im August 1967 ihre Arbeit aufnahm“, berichtet Willi Bauck von der weiteren Entwicklung. Viele Gespräche wurden geführt. Unter anderem mit den Kästorfern, die „nicht in die Samtgemeinde Vorsfelde eingemeindet werden, sondern eigenständig bleiben wollten“. In der Ratssitzung am 13. Dezember 1970 wurde dann ein einstimmiger Beschluss zur Eingemeindung der Städte Fallersleben und Vorsfelde und weiterer 20 Gemeinden gefasst – darunter auch Flechtorf, Rühen und Brechtorf.

Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums wurde am 28. August 1971 übersandt. Zu dem Zeitpunkt erwog der Landkreis Helmstedt eine Klage gegen die Vorfelder Eingemeindung nach Wolfsburg. Noch im Sommer 1972 ratifizierten alle betroffenen Gemeinden die Eingemeindung.

Eines fehlt Bauck noch

Was jetzt noch fehlt, ist die Aufarbeitung um die Querelen der beiden Städte Fallersleben und Vorsfelde in puncto Eingemeindung. „Die haben sich mit Händen und Füßen gewährt“, weiß Willi Bauck, der jetzt für dieses neue Thema vor allem die Unterlagen des Niedersächsischen Landtages und der ehemaligen Städte Fallersleben und Vorsfelde sichten möchte.