Wolfsburg. Das Geschäft in der City-Galerie verkaufte zur Eröffnung sogenanntes „CBD Gum“. Der Betreiber hofft auf Cannabis-Legalisierung.

Seit gut vier Monaten verkaufen Wenzel Cerveny und sein Team im ersten Obergeschoss
der City-Galerie Cannabis-Produkte: Im November 2021 öffnete in dem Einkaufszentrum eine Filiale von „Hanf – der etwas andere Bioladen“.

Die Einzelhandelskette bietet rund 400 Produkte aus dem Rohstoff Cannabis vor Ort in den Geschäften und im Online-Shop an – darunter Hanfsamen, CBD-Öl und Liquids. 18 Filialen betreibt der Münchner bundesweit; für dieses Jahr sind weitere Öffnungen geplant. „Wir sind auf Expansionskurs“, erzählt der Gründer im Gespräch mit unserer Zeitung.

Seit 2013 bietet Cerveny Hanf-Produkte an. In der Vergangenheit sind seine Geschäfte immer wieder ins Visier der Justiz geraten. Mehr als 20 Razzien und Beschlagnahmungen habe es in den vergangenen fünf Jahren gegeben, berichtet der Inhaber. „Es wurden Waren im Wert von einer Viertelmillion beschlagnahmt, die ich nicht zurückbekomme“, sagt er.

Rechtslage bei Hanf-Produkten ist schwierig

Hintergrund ist die schwierige Rechtslage bei Hanf-Produkten, wie auch der Fall der Braunschweiger Hanfbar zeigte. Auch hier hatte es Razzien und Konfiszierungen gegeben. Die Betreiber wurden wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln angeklagt, verurteilt und gingen in Revision. Im März 2021 kassierte der Bundesgerichtshof das Urteil.

Diese Entscheidung gilt als Grundsatzurteil: Hanfprodukte, wie etwa die in der Hanfbar vertriebenen Hanftees, sind an sich nicht verboten. Gewerblicher Handel ist möglich, und das schließt den Verkauf an den Verbraucher ein. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: nämlich, ob das Produkt als Rauschmittel verkauft wird. Grundsätzlich dürfen Hanf-Produkte nicht mehr als 0,2 Prozent des berauschenden Stoffs THC enthalten. Tetrahydrocannabinol ist der berauschende Wirkstoff, den die Cannabis-Pflanze produziert.

Rückruf: Hanf-Kaugummi enthält zu viel THC

Für die Hanf-Produkte, die Wenzel Cerveny in seinen Läden vertreibt, gelten also strikte Grenzwerte. Erst in dieser Woche musste der Händler deshalb reagieren und aufgrund eines Rückrufs ein Produkt aus dem Verkauf nehmen: In einem Hanf-Kaugummi wurden hohe THC-Werte gefunden. Das Produkt wurde bei der Eröffnung auch in Wolfsburg angeboten – und sowohl in Bayern als auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen verkauft.

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In dem sogenannte „CBD Gum“ der Marke „Endoca“ seien im Rahmen einer Lebensmittelkontrolle psychoaktiv wirkende Substanzen festgestellt worden. Diese hätten bei Aufnahme in den Körper eine sedative – also beruhigende – Wirkung und könnten zu verminderter Gedächtnisfunktion und Blutdruck-Problemen führen, sagen die Behörden. Kurz nach der Einnahme setzten bei einem Teil der Konsumenten sehr wahrscheinlich „psychotrope Wirkungen“ ein – also Veränderungen der Psyche und des Bewusstseins. Mögliche Folgen: reduzierte Reaktionszeit beim Autofahren oder Bedienen von Maschinen.

Hanf-Kaugummi ist ein Nischenprodukt

Den Rückruf sieht der Cannabis-Aktivist aber gelassen. „Es handelt sich um eine Charge. In Wolfsburg haben wir das Produkt nur zur Eröffnung angeboten“, sagt Cerveny. Es sei ein reines Nischenprodukt, von dem vergleichsweise wenig verkauft würde. Genau genommen 170 Verpackungen waren es in den vergangenen 14 Monaten. Im selben Zeitraum verkaufte Cerveny 25.000 Falschen CBD-Öl. Und er sagt: „Der Kaugummi ist generell unbedenklich.“

Hoffnung setzt der Legalisierungsaktivist, der auch Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern ist, in die Ampelkoalition. „Es muss Klarheit geben. Wir hoffen, dass der Industrie-Hanf durch eine Legalisierung aus dem Beschuss kommt.“ Mit den Umsätzen in der Wolfsburger Filiale ist der Betreiber jedenfalls zufrieden. „Wir haben ein familiäres Verhältnis zu den Kunden aufgebaut. Sie wollen Empfehlungen, die wir ihnen vor Ort geben können.“