Wolfenbüttel. Niedersachsens Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Hier steht, wer und wie man davon profitieren kann.

Wer als Privatperson durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten ist, kann jetzt eine kurzfristige Hochwasser-Soforthilfe des Landes erhalten. Anträge können bis zum 22. März 2024 schriftlich gestellt werden. Der Landkreis Wolfenbüttel, der über die Soforthilfe informiert, bearbeitet die Anträge für betroffene Privatpersonen im Kreisgebiet. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, ist am 24. Januar 2024 in Kraft getreten.

Anträge können bequem online gestellt werden

Die Wolfenbütteler Landtagsabgeordneten Jan Schröder und Marcus Bosse (beide SPD) halten den Nachtragshaushalt in Höhe von 110 Millionen Euro, um die dringend benötigten Maßnahmen zur Behebung der Hochwasserschäden zu finanzieren, für den richtigen Weg: „Die Entscheidung, einen Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Hochwasserschäden bereitzustellen, ist ein Ausdruck der Solidarität und Entschlossenheit. Gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden setzen wir alles daran, den Menschen in Niedersachsen in dieser schweren Zeit beizustehen und die notwendigen Mittel für Soforthilfe, Wiederaufbau und präventive Maßnahmen bereitzustellen.“ Und Schröder ergänzt: „Niedersachsen wird weiterhin eng mit den betroffenen Regionen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können auf die Unterstützung der Niedersächsischen Landesregierung zählen.“

Die Anträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Wolfenbüttel unter hochwasser2023@lk-wf.de gestellt werden. Die entsprechenden Formulare werden dort bereitgestellt oder können über www.lkwf.de/hochwasserhilfen bezogen werden. Telefonisch kann der Landkreis über die Nummer (05331) 840 erreicht werden. „Wie in der Vergangenheit auch, lassen wir die Geschädigten des Hochwassers nicht allein. Im Bereich der Oker sind zahlreiche Menschen betroffen, denen nun schnell geholfen werden muss“, betont der Abgeordnete Bosse.

Soforthilfe richtet sich nicht an Unternehmen

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung.

Förderrichtlinie und Antrag finden Sie unter www.lkwf.de/hochwasserhilfen.

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