Wolfenbüttel. Schottergärten sind längst verboten. Die Kommunen in Wolfenbüttel planen gemeinsame Aktionen – und so sollen diese aussehen.

Ganz unterschiedlich gehen Kommunen in Niedersachsen mit dem Thema um: Im Landkreis Peine wurden beispielsweise zwei Vollzeitstellen geschaffen, um sich um das Problem der Schottergärten zu kümmern. In Helmstedt kommt der Rückbau voran, schrieb unsere Zeitung unterdessen im November 2023. So hätten 80 Prozent der angemahnten Grundstückseigentümer ihre Schottergärten im Stadtgebiet beseitigt. Kontrollen im Landkreis wurden seinerzeit ebenfalls angekündigt.

Wieder einen anderen Weg schlagen die Verantwortlichen in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel nun ein: Gemeinsam starten sie eine Kampagne, um über die Schottergärten – und das Verbot - zu informieren. „Wir sind später dran als andere Kommunen“, räumt Katrin Bosse, Abteilungsleitung der Bauverwaltung für den Landkreis ein.

Der Landkreis gibt hier zwei Beispiele für naturnahe Gärten. Diese finden sich auch in dem Flyer wieder. 
Der Landkreis gibt hier zwei Beispiele für naturnahe Gärten. Diese finden sich auch in dem Flyer wieder.  © FMN | Landkreis Wolfenbüttel

Nun aber soll die Aktion Fahrt aufnehmen. So wurde ein Flyer aufgelegt, überschrieben mit „Vom Schottergarten zur Grünfläche“. Gartenbesitzer werden hier noch einmal sensibilisiert, es werden Bilder von Schottergärten, aber auch naturnahen Grünanlagen gezeigt. Es werden Tipps gegeben, welche Pflanzen beispielsweise pflegeleicht sind: Storchschnabel, Glockenblume oder Wildrose werden hier etwa genannt.

Verbot von Schottergärten: Das steht in der Bauordnung

„Nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken müssen Grünflächen sein“, zitiert Bosse aus der Niedersächsischen Bauordnung. Das gilt übrigens im Bauordnungsrecht seit mehr als zehn Jahren so. Auch Gerichte beschäftigten sich bereits mit den Schottergärten. Einen Beschluss dazu gab es vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Lüneburg im Januar 2023 – und somit gilt seit einem Jahr eine gesicherte Rechtsprechung.

Auch Teile dieses Auszuges finden sich im Flyer noch einmal wieder. Auch auf der Landkreisseite gibt es diese Informationen zusammengefasst (lkwf.de/schottergarten). Darüber hinaus gibt es Links, die zur Region Hannover führen: „Denn die machen zu dem Thema richtig viel“, berichtet Bosse.

Schätzungsweise 10 bis 15 Prozent der Gärten im Stadtgebiet sind Schottergärten

Doch was bedeutet das für Gartenbesitzer konkret? „Dieses Urteil ist von einer Tragweite, die erfreulich eindeutig ist“, betont Florian Jürgens, Amtsleiter für Stadtentwicklung und Bauaufsicht. Für Wolfenbütteler in Stadt und Landkreis, die einen Schotter- beziehungsweise Kies-Garten haben, heißt das, dass sie Veränderungen vornehmen müssen. Jürgens schätzt, dass es sich um 10 bis 15 Prozent der Gärten im Stadtgebiet handelt, die unzulässig mit Schotter, mit Steinen oder Kies bedeckt sind.

Naturnaher Garten im Landkreis Wolfenbüttel. 
Naturnaher Garten im Landkreis Wolfenbüttel.  © FMN | Landkreis Wolfenbüttel

Den Verantwortlichen aus Stadt und Landkreis ist es wichtig, erst einmal aufzuklären, ehe es zu Kontrollen und möglichen Strafgeldern kommt. Soll heißen: „Wir planen eine Infoveranstaltung“, berichtet Jürgens. Diese soll am 14. März um 17 Uhr in dem neuen Wolfenbütteler Wissensort im Löwentor stattfinden. „Wir wollen Fragen beantworten und Tipps geben“, erzählt Jürgens.

Auf Hilfe hofft Katrin Bosse unterdessen auch von den Landschaftsgartenbetrieben, die sie gerne mit ins Boot holen würde. Schließlich würden diese Gärten anlegen und seien damit eine Anlaufstelle. „Darüber hinaus wollen wir beim Umweltmarkt informieren“, berichtet Jürgens. Laut dem Amtsleiter für Stadtentwicklung soll es ein Schwerpunktthema bei dem Markt im Juni sein.

Schottergärten: Es gibt eine Schonfrist

Stadt und Landkreis sind sich bewusst darüber, dass sie – im Vergleich zu anderen Kommunen – eine abwartende Haltung einnehmen. „Wir wollen die Gelegenheit geben, die Zeit bis zum Herbst zu nutzen, um den Garten umzugestalten“, heißt es. Im Herbst aber soll diese Schonfrist vorbei sein. Denn eines ist eben klar: Die Gesetzgebung sieht keine Schottergärten vor, sie sind verboten. Dann wird es zu Kontrollen kommen.

Die Stadt schlägt aber einen weiteren Weg ein, um Anreize zu schaffen: Neben dem Wettbewerb „Naturnahe Gärten und Vorgärten“, der in Wolfenbüttel bereits bekannt ist, wird in diesem Jahr auch einen Sonderpreis ausgelobt: „Damit wird der belohnt, der seinen Garten vorbildlich umgestaltet hat“, erklärt Jürgens. Zum Hintergrund: Es gibt Hausbesitzer, die ihr Objekt samt Schottergarten gekauft haben. Die also quasi unverschuldet zu einem solchen Garten gekommen sind. Diese dürfen sich bei dem Sonderpreis angesprochen fühlen – und zwar jene, die ihren Schottergarten in einen naturnahen Garten umgewandelt haben und dieses anhand von Fotos dokumentieren können.

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