Detmold. Auch das Landgericht Detmold hat eine Klimaklage gegen Volkswagen abgewiesen. So reagieren der Wolfsburger Konzern und Greenpeace.

Das Detmolder Landgericht hat die Klimaklage eines Biobauern gegen den Volkswagen-Konzern abgewiesen. Die Klage sei insgesamt unbegründet, teilte das Gericht am Freitag in Detmold mit. Eine ähnlicher Vorstoß von Greenpeace vor dem Landgericht Braunschweig war unlängst ebenfalls gescheitert.

Der von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützte Landwirt Ulf Allhoff-Cramer sah sein Geschäft durch den Klimawandel wesentlich beeinträchtigt. Er wollte erzwingen, dass VW die Produktion von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in den kommenden Jahren stark einschränkt und 2030 komplett einstellt.

Das Landgericht in Detmold hat die Klage des Landwirts Ulf Allhoff-Cramer gegen Volkswagen abgewiesen. (Archivbild)
Das Landgericht in Detmold hat die Klage des Landwirts Ulf Allhoff-Cramer gegen Volkswagen abgewiesen. (Archivbild) © epd | Andreas Duderstedt

Das Gericht widersprach dem angeblichen Zusammenhang von Volkswagens Wirtschaftstätigkeit und der Klimaerwärmung nicht explizit, lehnte aber die geforderten Maßnahmen ab. Es sei grundsätzlich dem Konzern überlassen, „wie er eine schon eingetretene Beeinträchtigung beseitigt oder eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung verhindert“. Im gegebenen Fall stehe aber nicht fest, dass das Problem „nur mit den geforderten Maßnahmen beseitigt beziehungsweise verhindert werden“ könne.

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Die Richter verwiesen auch auf weitere Alternativen zu diesel- und benzinbetriebenen Verbrennungsmotoren wie mit Wasserstoff oder E-Fuels betriebene Verbrenner oder Brennstoffzellen-Antriebe. Fragen der Verfügbarkeit und der Wirtschaftlichkeit alternativer Antriebstechnologien bis 2029 seien noch nicht beantwortet.

So reagieren Volkswagen und Greenpeace auf das Urteil von Detmold

Volkswagen begrüßte das Urteil. „Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage“, erklärte der Konzern. Volkswagen unternehme „beispiellose“ Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors, „kann diese Herausforderung aber nicht allein bewältigen“. Es obliege insbesondere dem Gesetzgeber, „den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten“.

Der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace, Martin Kaiser, nannte das Urteil „enttäuschend“: „Es hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte.“ Sowohl in Detmold als auch in Braunschweig „bringen wir VW jetzt vor die nächste Instanz“.

Ähnliche Klage gegen Volkswagen wurde auch in Braunschweig zunächst abgewiesen

Das Landgericht Braunschweig hatte eine ähnliche Klage ebenfalls abgewiesen. Die Kläger hatten sich hier auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestützt, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Das Gericht ließ ebenfalls offen, ob Volkswagen tatsächlich als verantwortlich für Schäden durch den Klimawandel angesehen werden könne. Der Konzern halte sich aber an Vorschriften aus dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung.

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