Braunschweig. Ein VW-Kunde hat auf Nachlieferung eines VW Touran geklagt. Ein Urteil im Berufungsverfahren steht noch aus.

Beide Parteien verhandelten offenbar bis kurz vor dem Gerichtstermin über einen Vergleich – erfolglos. „Der Kläger bat darum, dass der Termin stattfindet“, sagte dessen Rechtsanwältin, die als sogenannte Unterbevollmächtigte von der Kanzlei Stoll und Sauer eingesetzt wurde. Diese vertritt Tausende VW-Kunden gegen den Wolfsburger Autobauer in Abgas-Verfahren. Am Donnerstag fand nun zum ersten Mal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig ein Berufungsverfahren im Abgas-Skandal statt. Alle anderen Termine wurden bisher abgesagt – weil sich Volkswagen und Kunden offenbar außergerichtlich einigten.

Der am Donnerstag verhandelte Fall ist laut Kanzlei allerdings wenig typisch für die Kundenklagen: Hier ging es nicht um den Vorwurf des Betrugs oder der sittenwidrigen Schädigung, um Schadenersatzforderungen gegen Volkswagen geltend zu machen, sondern um die Forderung auf Nachlieferung eines „mangelfreien“ Fahrzeugs. Der Kläger aus Thüringen hatte im Januar 2015 einen VW Touran I mit dem problematischen Dieselmotorenmodell EA 189 gekauft – wenige Monate bevor der Abgas-Betrug bekannt wurde und vier Wochen bevor der Touran II auf den Markt kam.