Braunschweig. Im Güteverfahren um ihre Kündigung durch den VW-Konzern konnten sich die Parteien nicht einigen.

Richter Ingo Hundt sagte es ganz lakonisch: „Jetzt kommt das Arbeitsgericht auch mit dem Dieselskandal in Kontakt.“ Gestern wurde erstmals vor dem Braunschweiger Gericht eine Kündigungsschutzklage verhandelt, die eine Führungskraft von Volkswagen eingereicht hatte. Volkswagen hat im August dieses Jahres mehreren Managern gekündigt, die nach Ansicht des Konzerns mit verantwortlich sind für den Abgasbetrug. Die Kündigung sprach der Wolfsburger Autobauer aus, nachdem er im Juli Einsicht in die Ermittlungsakten der Braunschweiger Staatsanwaltschaft erhalten hatte, die gegen 39 Beschuldigte wegen Betrugsverdacht im Abgas-Skandal ermittelt. Die Klägerin gehört zu den Beschuldigten, zu denen ebenfalls zum Beispiel der Ex-VW-Chef Martin Winterkorn zählt. Eine Einigung wurde in der gestrigen Güteverhandlung nicht erreicht.

Die Managerin, die bei Volkswagen eine leitende Funktion in der Qualitätssicherung innehatte, erhielt ihre fristlose Entlassung am 17. August mit sofortiger Wirkung. Sie ist ein VW-Gewächs, arbeitete seit den 1990ern bei den Wolfsburgern. Nach Angaben des Richters Ingo Hundt hat die Mitarbeiterin von VW am 8. August einen Anhörungsbogen erhalten, zu dem sie binnen einer Woche Stellung beziehen sollte. Laut dem Richter wurden ihr darin vier Hauptpunkte vorgeworfen: Die Mitwirkung an der Verwendung und Weiterentwicklung der sogenannten Umschalt-Logik in Dieselmotoren, dass sie diese nicht unterband, dass sie die rechtliche Zulässigkeit der „Umschalt-Logik“ nicht klärte sowie als letzten Punkt die aktive Vernichtung von Daten.