Braunschweig. Zum ersten Mal kann ein Kläger wegen eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung seinen Wagen zurückgeben, ohne dass die Nutzung angerechnet wird.

Die Klagewelle gegen die VW-Bank wegen angeblicher Fehler in der Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen könnte für die VW Financial Services doch noch teuer werden. Nach wie vor haben die Braunschweiger bisher die meisten Prozesse dazu für sich entschieden, wie am Dienstag ein Sprecher erklärte. Doch bereits mehrere Gerichte hatten entschieden, dass Kunden ihr Auto zurückgeben können und einen Teil des Geldes zurückbekommen – und nun hat zum ersten Mal ein Gericht geurteilt, dass sich ein Fahrer noch nicht einmal Nutzung und Wertverlust anrechnen lassen muss. Bleibt es dabei, hätte er sein Auto jahrelang kostenlos gefahren.

Die VW-Bank wird allerdings in Berufung gehen, wie der Sprecher auf Anfrage mitteilte. „Fakt ist, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung darstellt und nicht rechtskräftig ist.“ Der Kunde hatte seinen gebrauchten Skoda Roomster im Juni 2015 bei einem Händler gekauft, wie die Anwaltskanzlei „Dr. Lehnen & Sinnig“ am Dienstag ausführte, von der sich der Allgäuer vertreten lässt; finanzieren wollte er den Wagen per Kredit von der VW-Bank. Zwischenzeitlich sei er mit dem Wagen 70 000 Kilometer gefahren, so die Kanzlei.