Berlin. Wertsachen unterm Handtuch sind eine leichte Beute für Kriminelle, auch ein Spind lässt sich aufbrechen. Wann zahlt die Versicherung?

Schlüssel, Handy, Geldbeutel: Ohne diese drei Gegenstände gehen die meisten Menschen nicht vor die Tür – auch wenn es ins Freibad oder an den Badesee geht. Dort stellt sich unweigerlich die Frage: Wohin mit den Wertsachen und zahlt bei Diebstahl die Versicherung?

Falls möglich, sollten wertvollen Dinge in einen Spind eingeschlossen werden. Denn grundsätzlich schütze die sogenannte Außenversicherung einer Hausratpolice Wertgegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – aber nur bei Raub, räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahl, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV).

Bricht ein Langfinger also einen fest im Schwimmbad installierten Spind auf, um an die Wertsachen zu gelangen, zahlt die Versicherung.

Wertsachen im Schwimmbad: Polizei rät zu diesem Trick

Beim sogenannten einfachen Diebstahl aus der Tasche gehen Versicherte hingegen leer aus. Geldbeutel und Handy also einfach unter das Handtuch zu schieben, kann teuer werden. Denn werden sie in einem unbeobachteten Moment gestohlen, sehen Beklaute von ihrer Hausratversicherung keinen Cent, heißt es beim BdV.

Besser ist es also, gar keine Wertgegenstände an Badeorte ohne Spinde mitzunehmen. Die Polizei Lüneburg rät: "Wertsachen sollten beim Baden niemals unbeaufsichtigt liegen. Ein vertrauenswürdiger Nachbar auf der Liegewiese kann darum gebeten werden, während der Abwesenheit auf die zurückgelassenen Gegenstände zu achten."

Notfalls biete es sich an, Alltagsgegenstände als Versteck zu nutzen. Beim Baden könnten beispielsweise ausgespülte Sonnencremeflaschen, leere Getränkedosen, Windeln, Kekstüten, Trinkpäckchen oder eine Lunchbox als Strand-Safe dienen. (lro/dpa/ots)