Braunschweig/ Frankfurt am Main. . Eintrachts Becker wurde wegen Rassismusvorwürfen für fünf Wochen gesperrt. Der Spieler hat Berufung eingelegt – jetzt kommt es zur Verhandlung.

Die mündliche Berufungsverhandlung gegen Robin Tim Becker vom Drittligisten Eintracht Braunschweig vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) findet am Dienstag ab 12.00 Uhr statt.

Einspruch gegen Sperre

Das Gremium unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, tagt in Frankfurt am Main. Becker hatte Einspruch gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts gegen ihn eingelegt. Becker war am 26. April wegen unsportlichen Verhaltens in Form von Paragraph 9 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden. SID rd nt