Braunschweig. Rassismus-Vorwürfe sollen der Grund für die Sperre sein. Eintracht Braunschweig hat gegen das Urteil Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt.

Wegen einer vermeintlichen rassistischen Beleidigung ist der Drittliga-Profi Robin Becker von Eintracht Braunschweig vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nachträglich zu einer Sperre von fünf Spielen sowie einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Die Eintracht hat dagegen jedoch umgehend eine Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Das gaben Verein und Verband am Freitag bekannt.

Hintergrund ist ein Vorfall beim Drittligaspiel zwischen Eintracht Braunschweig und 1860 München (1:1) am 30. März. Kurz nach dem Schlusspfiff spuckte der Münchner Spieler Efkan Bekiroglu den Braunschweiger Verteidiger Benjamin Kessel an und wurde dafür vom Sportgericht für drei Spieler gesperrt.

Zunächst Ermittlungen gegen Kessel

Die Sechziger erhoben jedoch noch am Wochenende des Spiels den Vorwurf, dass Bekiroglu und auch ihr Spieler Kodjovi Koussou vor dieser Szene von Braunschweiger Spielern beleidigt worden seien. Der Kontrollausschuss des DFB leitete daraufhin zunächst Ermittlungen gegen Kessel ein. Gesperrt wurde am Freitag jedoch Becker.

Die Eintracht wirft dem DFB-Sportgericht vor, dass die Vorwürfe gegen Becker und Kessel «auf bloßen und bis heute nicht nachgewiesenen Behauptungen einzelner Spieler des TSV 1860 München basieren», wie Aufsichtsratsmitglied Tobias Rau in einer Vereinsmitteilung erklärte.

Aufsichtsrat weist Vorwürfe zurück

„Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist für uns als Eintracht insgesamt völlig überraschend und in der Sache kaum nachvollziehbar. Ursprünglich wurden seitens des TSV 1860 München im Nachgang des Spiels Vorwürfe gegen Benjamin Kessel geäußert, die sich nunmehr gegen Robin Becker richten und in dem Urteil des DFB-Sportgerichts mündeten. Weder die Vorwürfe gegen Benjamin Kessel, noch gegen Robin Becker sind für uns als Verein nachvollziehbar und basieren auf bloßen – bis heute nicht nachgewiesenen – Behauptungen einzelner Spieler des TSV 1860 München. Diese Vorwürfe und Behauptungen weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich – auch im Namen von Robin – zurück. Daher werden wir alle weiteren, uns zur Verfügung stehenden, rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Robin und die Eintracht – auch angesichts unserer sportlichen Situation und der Schwere der Vorwürfe – zu schützen. Wir vertrauen dabei aktuell weiterhin auf den DFB und seine Rechtsorgane und hoffen auf eine entsprechende Entscheidung“, betont Tobias Rau, Mitglied des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH Co. KGaA.

Da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt, wird sich Eintracht Braunschweig vor dessen rechtskräftigem Abschluss dazu grundsätzlich nicht weiter äußern. dpa/ red