Braunschweig. Die Verordnung des Landes steht. Die Vereine freuen sich, dem Nachwuchs wieder Sport anbieten zu können, müssen aber noch auf die Kommunen warten.

Deutschland debattiert über die geplanten Corona-Lockerungen, natürlich auch der Sport. Die Landesregierungen sind seit Donnerstag damit beschäftigt, den von der Bund-Länder-Runde vorgelegten Öffnungsstufenplan in möglichst klare Regeln für die Kommunen und Vereine umzusetzen. Heute soll die neue niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht werden.

20 Kinder dürfen mit zwei Betreuern am Montag kontaktlos loslegen

Die Sportvereine freuen sich grundsätzlich sehr über die ersten Lockerungen, die am Montag in Kraft treten. Dann dürfen laut Verordnungsentwurf in Niedersachsen bis zu fünf Erwachsene aus zwei Haushalten unter freiem Himmel mit zwei Metern Abstand gemeinsam Sport treiben. Zudem können Freiluft-Sportanlagen für Gruppen von bis zu 20 Kindern für kontaktloses Training geöffnet werden – allerdings mit Ausnahme von Schwimmbädern, wogegen der Schwimmverband gleich Sturm lief.

Präzisiert hat das Land die Leitlinien des Bundes dahingehend, dass dies für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von „einschließlich 14 Jahren“ gilt und die Zusammensetzung der Gruppen nicht wechseln darf. Außerdem sind zwei erwachsene Betreuungskräfte zulässig. Geräteräume dürfen mit Abstand betreten, Duschen und Umkleiden aber nicht genutzt werden.

„Für jedes Training komplette Teams zusammen zu haben, ist eine großartige Sache“

„Dass 20 Kinder zusammen trainieren können, ist unheimlich wertvoll“, lobt Klaus Dünwald, Geschäftsführer des MTV Wolfenbüttel. Dann könnten die Trainer mit ihren kompletten Mannschaften arbeiten, wenn auch ohne Kontakt. „Aber für jedes Training wieder alle zusammen zu haben, ist erstmal eine großartige Sache.“

Auch den Hallensportlern ist schon mal ein bisschen geholfen. „Wir werden eventuell noch Sportplätze anmieten, um unsere Nachwuchsteams draußen zusammen trainieren lassen zu können“, sagt Volker Mudrow, Handballtrainer des MTV Braunschweig. Kombiniert mit den individuellen Einheiten zu zweit, die in der Halle erlaubt sind, hätten die Kinder dann schon ein ganz gutes Angebot.

Kommunale Interpretation der Landesregeln: Tücke steckt im Detail

Doch im Blick auf die Umsetzung der neuen Regeln herrscht allgemein noch Unsicherheit. Denn entscheidend ist ja, wie die jeweiligen Kommunen die Verordnung interpretieren. Und da steckt die Tücke im Detail, wie viele Vereine in den vergangenen Runden zu spüren bekommen hatten.

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So gestattete die Stadt Braunschweig den im Land erlaubten Individualsport zu zweit durchgängig seit dem November-Lockdown, in Wolfsburg war dies seit einigen Wochen möglich, im Kreis Wolfenbüttel aber bis zuletzt verboten. Oder im Leistungssport: Da durften Zweit- und Drittligisten in Braunschweig nicht trainieren, anderswo in Niedersachsen aber schon.

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Stadtsportbund Braunschweig will Vereins-Fragen bündeln und klären

So lange die Vorschriften der Kommunen nicht feststehen, ist die Euphorie noch gedämpft. Zumal sich unzählige Detailfragen aufdrängen. Beispielsweise was die Altersgrenze „einschließlich 14 Jahre“ für die Nachwuchsteams bedeutet. Muss eine junge Fußballerin, ein jugendlicher Leichtathlet am 15. Geburtstag seine Gruppe verlassen?

„Wir werden versuchen, solche Fragen schnellstmöglich mit Stadt, Land und Landessportbund für unsere Vereine im Paket zu klären“, verspricht Norbert Rüscher vom Stadtsportbund Braunschweig.