Salzgitter. Das Schneiden der Haare gegen den Willen einer Person ist juristisch eine gefährliche Körperverletzung. Und die geschah Samstagabend in Salzgitter.

Zu einem Fall von gefährlicher Körperverletzung ist es am Samstagabend in Salzgitter-Gebhardshagen gekommen. Wie die Polizei berichtet, trafen sich gegen 20 Uhr vier weibliche Personen, darunter zwei Kinder, mit einer weiteren Frau zu einer Aussprache.

Dabei sollen zwei der Beschuldigten die Frau festgehalten haben, während eine dritte Person ihr einseitig die Haare mit einer Schere abschnitt. Eine Freundin der Frau sah die Szene von der anderen Straßenseite, schritt ein und schubste die Täterinnen weg. Eine davon drohte ihr anschließend mit vorgehaltener Schere, sie umzubringen.

Haareschneiden gegen den Willen ist gefährliche Körperverletzung

Das Schneiden der Haare gegen den Willen eines Menschen entspricht nach dem Strafgesetzbuch dem Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, da mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird (§ 224 StGB). Bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Mehr Blaulicht-News