Salzgitter. In der Silvesternacht erlitt ein 12-jähriges Mädchen einen Lungendurchschuss. Gegen den Schützen wurde Haftbefehl erlassen.

Ein 68-Jähriger gilt als dringend tatverdächtig, den Schuss abgegeben zu haben, der eine zwölfjährige Salzgitteranerin in der Silvesternacht in den Rücken traf. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beantragte am Dienstag Haftbefehl gegen den Mann, am Abend erließ das Amtsgericht Salzgitter dann Haftbefehl, wie ein Sprecher bestätigte.

Das Mädchen befindet sich weiterhin im Krankenhaus. „Ihr geht es den Umständen entsprechend gut“, sagte Sascha Rüegg, Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Nach dem Ermittlungsstand am Dienstag sollen zunächst aus dem Fenster eines Cafés und wenig später von einem Bürgersteig aus Schüsse mit scharfer Munition aus einer Pistole abgegeben worden seien. Ein Durchschuss traf das Mädchen von hinten, die Kugel ging durch die Lunge, wie Salzgitters Polizeisprecher Matthias Pintak gegenüber unserer Zeitung sagte.

Der 68-jährige Tatverdächtige hat die Waffe nach den bisherigen Erkenntnissen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft illegal besessen, es gibt keine Waffenbesitzkarte. Die Pistole des Kalibers neun Millimeter konnte sichergestellt werden. Patronenhülsen hatten die Ermittler bereits am Tatort gefunden. Fest steht: Aus der Waffe wurden mehrere Schüsse abgegeben. „Ob alle der 21 aufgefundenen und sichergestellten Patronenhülsen aus der scharfen Waffe stammen“, so Rüegg, „muss im weiteren Verlauf die kriminaltechnische Untersuchung ergeben.“

Nach bisherigem Ermittlungsstand hat der Beschuldigte mit der „scharfen“ Waffe hantiert und geschossen. Darüber hinaus wurden noch zwei Gasdruckwaffen sichergestellt. Wer und in welchem Umfang mit einer der weiteren Waffen geschossen habe, müssten die weiteren Ermittlungen zeigen, so Rüegg. Unterdessen hat der 68-Jährige mit den Ermittlern gesprochen. „In der ersten Vernehmung hat der Beschuldigte eingeräumt, mit der Waffe geschossen zu haben“, sagte Rüegg.

Die Hintergründe und denkbaren Motive der Tat müssten jedoch die weiteren und andauernden Ermittlungen ergeben. Gegenwärtig gebe es keine Hinweise auf Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.

Der Beschuldigte ist zwar nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft beantragte dennoch Haftbefehl, da sie von einer Fluchtgefahr ausgeht. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist ein versuchter Totschlag. Im Haftbefehlsantrag werde davon ausgegangen, so Rüegg, dass zumindest ein bedingter Vorsatz vorliege: „Hierbei handelt es sich um einen juristischen Begriff, der bedeutet, dass der Täter sein Handeln – hier das Schießen mit einer Waffe – als primäres Ziel will und den Eintritt einer Nebenfolge, nämlich den möglicherweise tödlichen Treffer eines anderen Menschen, in Kauf nimmt.“

Ob der zuständige Richter den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erlassen hat, dazu gab es am heutigen Abend keine Auskunft mehr.