Berlin. In fast allen Bundesländern wird alle fünf Jahre gewählt. Im Bundestag dauert die Wahlperiode vier Jahre. Warum sich das ändern könnte.

Wird die Wahlperiode für den Deutschen Bundestag von vier auf fünf Jahre hochgesetzt? Die notwendige Mehrheit dafür gibt es jetzt. Doch es fehlen noch konkrete Umsetzpläne.

Am Donnerstagabend stimmte die Bundestagskommission zur Reform der Bundestagswahl und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit ab. Auch die CDU/CSU stimmte dem Vorschlag von SPD, Grünen und FDP zu. Noch ist offen, für welche Wahl die Reform erstmals gelten könnte, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

Mehr Zeit für Reformen

„Der Gesetzgeber hätte mit einem zusätzlichen Jahr mehr Zeit für die Umsetzung struktureller Reformen, ohne durch die Phase der Regierungsbildung und des Wahlkampfs unterbrochen zu werden“, sagte der FDP-Obmann in der Kommission, Konstantin Kuhle, der dpa. In allen Bundesländern – außer Bremen – und im Europaparlament dauert die Wahlperiode bereits fünf Jahre.

„Mit einer fünfjährigen Wahlperiode wäre die demokratische Legitimation trotzdem hinreichend gewährleistet.“ Die beschlossene Verkleinerung des Bundestags habe gezeigt, dass das Parlament in der Lage sei, sich selbst zu reformieren. „Erst nachdem dies gelungen ist, ist nun eine Verlängerung der Wahlperiode angezeigt,“ so Kuhle.

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Union stimmt Ampel-Vorschlag zu

Schon während der Beratungen der Kommission hatte die Union gezeigt, dass sie offen für eine Verlängerung der Wahlperiode sei. Doch erst in der letzten Sitzung stimmte ihr Obmann Ansgar Heveling dem Ampel-Vorschlag zu. „Eine moderate Verlängerung um ein Jahr gibt die Möglichkeit, kontinuierlicher und stabiler Gesetzgebungsarbeit machen zu können“, so Heveling.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann argumentierte ähnlich. „Ich glaube, dass wir durch die Anpassung der Wahlperioden in eine Situation kommen, in der die Phase für die parlamentarische Arbeit länger wird,“ sagte er bei „Zeit-Online“.

Um die Legislaturperiode zu verlängern, müsste das Grundgesetz geändert werden. Dort ist in Artikel 39 festgelegt, dass alle vier Jahre gewählt wird. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, weshalb die Ampel die Unterstützung der CDU/CSU benötigt.

Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch unklar

Wann es zu einer konkreten Umsetzung des Vorschlages komme, ist noch unklar. „Man muss sehen, wie das konkret gemacht wird, aber grundsätzlich sind wir für das Thema offen“, sagte Unions Obmann Heveling. Zu betonen sei aber, dass es sich nur um eine Kommissionsempfehlung handele und nicht um einen Gesetzgebungsauftrag. „Der Willensbildungsprozess in der Fraktion steht dazu noch aus.“

FDP-Politiker Kuhle wies darauf hin, dass der Gesetzgeber auch die Senkung des Wahlrechts auf 16 Jahre erwägen sollte. Zudem solle eine Vereinfachung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche überdacht werden. „Angesichts der internationalen Mobilität vieler Menschen ist es nicht mehr zeitgemäß, das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche mit erheblichen bürokratischen Hürden zu verbinden.“

Im Abschlussbericht heißt es, der Anteil der im Ausland lebenden Deutschen, der sich an Wahlen beteilige, sei sehr gering. Der Bundestag solle darüber beraten, wie das geändert werden kann. Möglich sei zum Beispiel eine Vereinfachung der Wahlregistrierung von Auslandsdeutschen und die digitale Beantragung von Briefwahlunterlagen. (ari)