Lengede. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr erklärt ausführlich die Notwendigkeit solcher Hubschrauberflüge – das hat auch zu tun mit Beschwerden.

Bundeswehr-Hubschrauber fliegen über der Gemeinde Lengede – und zwar „Nonstop und im Tiefflug“, das berichtet uns die Bevölkerung Rätsel ratend: „Mindestens 15 Hubschrauber in Reihe oder mit zehnminütigem Abstand immer auf der gleichen Stelle.“ Eine Übung, oder was hat es damit auf sich? Wir fragen nach im Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln.

Ein Kampfhubschrauber vom Typ «Eurocopter Tiger» fliegt über dem Flugplatz des internationalen Hubschrauberausbildungszentrums in Bückeburg.
Ein Kampfhubschrauber vom Typ «Eurocopter Tiger» fliegt über dem Flugplatz des internationalen Hubschrauberausbildungszentrums in Bückeburg. © dpa | Moritz Frankenberg

In der Tat bestätigt dessen Sprecher solche Flüge am fraglichen Tag (Dienstag, 21. Mai) anhand der Radardaten und führt aus: „Zwölf Hubschrauber vom Typ Eurocopter EC-135 des internationalen Hubschrauberausbildungszentrums in Bückeburg sind von dort nach Hildesheim geflogen.“ Dabei habe der Flugweg zunächst in der Mittagszeit – genauer gesagt „zwischen 13.27 und 13.37 Uhr – aus Richtung Norden zwischen den Orten Woltwiesche und Lengede geführt. „Um 16 Uhr flogen die Hubschrauber wieder zurück nach Bückeburg“, informiert der Sprecher weiter: „Im Flugplan ist eine Mindestflughöhe von bis zu zirka 30 Metern über Grund angegeben.“

Bundeswehr-Hubschrauber – „Übungseinsätze sind unumgänglich“

Angesichts der Beschwerden aus der Bevölkerung über solche (oft lauten) Flugmanöver der Bundeswehr stellt der Luftfahrtamt-Sprecher unmissverständlich klar: „Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig – er ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen.“ Selbstverständlich versuche die Bundeswehr jedoch, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. „Das dicht besiedelte Deutschland setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen“, setzt er hinzu. Die Planungen für die Übungsflüge oder sonstigen Flugbewegungen lägen bei den fliegenden Verbänden. „Dabei spielen allerdings zahlreiche Faktoren eine Rolle – zum Beispiel die Witterungsverhältnisse sowie die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material.“

Der Sprecher hebt die generelle Bedeutung solcher Flüge hervor, indem er erinnert: „Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge gewährleisten.“ Das Bestreben, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, finde grundsätzlich „seine Grenze, wenn negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind“. Und weiter: „Zwar nimmt die Bundeswehr heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend mithilfe von Simulatoren vor – die Ausbildungs- und Übungseinsätze in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich.“

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