Verden. Den Schädelbasisbruch nicht erkannt: Ein Mediziner steht seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Verden.

Wegen fahrlässiger Tötung eines 14 Jahre alten Patienten muss sich seit Dienstag ein Mediziner vor dem Landgericht Verden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53 Jahre alten Angeklagten vor, 2018 als „Chefarzt im Hintergrunddienst“ in einer Rotenburger Klinik die notwendige Behandlung des Jugendlichen nach einem Fahrradsturz nicht angeordnet zu haben. Der Junge starb einen Tag nach dem Unfall an einer Hirnblutung.

Obwohl der Patient mehrfach blutig erbrochen, auffällige Kaliumwerte gehabt und trotz Schmerzmittel über sehr starke Kopfschmerzen geklagt habe, seien keine medizinischen Maßnahmen eingeleitet worden, um eine Hirnblutung auszuschließen. Der behandelnde Arzt hatte eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Der Arzt hatte sich mit dem Chefarzt, der zu Hause in Rufbereitschaft war, drei Mal telefonisch über das Vorgehen ausgetauscht. In der Nacht hatte der diensthabende Arzt gewechselt.

Die drei mit dem Fall anvertrauten Mediziner waren nach dem Vorfall fristlos von der Klinikleitung entlassen worden. Ursprünglich waren sie wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden. Dies hatte das Gericht nicht zugelassen. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft die drei wegen fahrlässiger Tötung an.

Nach der fristlosen Entlassung bleibt Arzt 14 Monate ohne Job

Gegen einen Arzt wurde das Verfahren gegen Zahlung von 12.000 Euro eingestellt, ein anderer ist inzwischen gestorben. Der ehemalige Chefarzt hatte im Vorfeld mitgeteilt, er sei mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 13.000 Euro einverstanden. Die Staatsanwaltschaft forderte 25.000 Euro. Es kam zu keiner Einigung und damit zur Eröffnung des Prozesses.

Am ersten Verhandlungstag wandte sich der Angeklagte an die Mutter des Verstorbenen, die als Nebenklägerin im Gerichtssaal saß. „Es tut mir für Sie als Familie unendlich leid“, sagte er. Er hätte aber die lebensbedrohliche Verletzung nicht erkennen können. „Meine eigenen Kinder hätte ich nicht anders behandelt.“ Nach seiner fristlosen Entlassung sei er 14 Monate arbeitslos gewesen, zurzeit arbeite er in Teilzeit als Facharzt. Trotz Dutzender Bewerbungen habe er als Chefarzt keine Anstellung mehr gefunden. „Ich kämpfe für meinen Freispruch“, betonte er.

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Der Vorsitzende Richter hatte dem Angeklagten zuvor mit eindringlichen Worten nahegelegt, der Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 25.000 Euro zuzustimmen. Dass dieser auf eine maximale Zahlung von 13.000 Euro bestehe, kritisierte er als „Gefeilsche“.

Die Verteidigung wies den Vorwurf zurück und beschuldigte den Richter der Voreingenommenheit. „Es geht hier nicht ums Geld“, sagte einer der Anwälte. „Es geht um Gerechtigkeit.“ Der zweite Anwalt sagte, der Angeklagte habe bei der Behandlung des jungen Patienten „nach bestem Wissen und Gewissen vertretbar gehandelt“.

Der Prozess wird am 13. Juni fortgesetzt.

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