Braunschweig. Die Bundesregierung will während der Energiekrise Haushalte entlasten. Doch welche Maßnahmen gibt es konkret? Wir haben den Faktencheck gemacht.

  • Ab März 2023 tritt in Deutschland die Strom- und Gaspreisbremse in Kraft
  • In der zweiten Runde der Energiepauschale erhalten Studenten und Rentner eine Finanzspritze
  • Verbraucher, die mit Heizöl oder Pellets nutzen sollen auch unterstützt werden

Die Energiepreise steigen an und werden auch im Portemonnaie spürbar. Die Bundesregierung versucht Bürger und Bürgerinnen mit einer Vielzahl an Maßnahmen zu unterstützen, aber dort die Übersicht zu behalten ist nicht gerade einfach. Ab wann gilt noch einmal die Preisbremse? Wer bekommt Geld in der zweiten Runde der Energiepauschale? Und was ist, wenn ich mit Pellets heize? Wir haben die wichtigsten staatlichen Hilfen und Sparmöglichkeiten zusammengefasst:

Ab wann gilt die Strom- und Gaspreisbremse und wie viel Geld sparen Verbraucher?

Ab März tritt die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung in Kraft. Für Januar und Februar gilt sie rückwirkend und soll mit der Abrechnung im März verrechnet werden, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

So sollen die Bürger zumindest teilweise vor den in die Höhe schießenden Energiepreisen geschützt werden. 80 Prozent des früheren monatlichen Verbrauchs werden nach einem vergünstigten Tarif abgerechnet. Die Preisbremse wirkt für das gesamte Jahr 2023, zudem ist bereits eine Verlängerung bis April 2024 angelegt.

Die Bremse gilt für Erdgas (gedeckelt auf 12 Cent je Kilowattstunde), Fernwärme (9,5 Cent je kWh) und Strom (40 Cent je kWh). Jeder Verbrauch über das preisgedeckelte Kontingent hinaus müsse jedoch mit dem regulären Marktpreis bezahlt werden – ein Sparanreiz.

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Die 80 Prozent beziehen sich beim Strom auf den Verbrauch des Jahres 2021. Beim Gas sei der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023 entscheidend. Wenn man am Anfang des Jahres umgezogen ist, berechne sich das Kontingent aus dem Verbrauch der Wohnung.

Die Preisbremse müsse nicht beantragt werden, so die Verbraucherzentrale. Die Berechnung geschehe automatisch. Versorger müssen bis zum 1. März darüber informieren, für welchen Verbrauch der reduzierte Preis gilt und wie hoch er ohne die Preisbremse ist.

Was muss ich tun, um den Dezemberabschlag zu erhalten?

Die Bundesregierung hatte Gas- und Fernwärmekunden den Dezemberabschlag erlassen. Gaskunden, die per Einzugsermächtigung bezahlen, mussten nichts tun. Wer per Überweisung oder Dauerauftrag seine Rechnungen begleicht, musste für diesen Monat aussetzen. Wer trotzdem bezahlt hat, dem wird der Betrag aber mit der Jahresabrechnung für 2022 verrechnet. Bei Mieter und Mieterinnen verläuft die Verrechnung der Soforthilfe ebenfalls erst mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung für 2022.

Verbrauchern von Fernwärme wurde hingegen der Septemberabschlag plus 20 Prozent erlassen. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen erhalten Kunden diese zusätzliche 20 Prozent Entlastung, da unterstellt wird, dass die Preissteigung auf dem Wärmemarkt zwischen September und Dezember 2022 durchschnittlich 20 Prozent beträgt.

Strompreisbremse – Was, wenn ich eine Wärmepumpe in meinem Haus benutze?

René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen lobt die Preisbremsen: „Das Gesetz ist gut gemacht. Es sind sehr viele Einzelfälle bedacht und die Regelungen sind sehr gut.“ Einer dieser Einzelfälle sei die Wärmepumpe. Hier komme es darauf an, wie sie im Haus angeschlossen sei, erklärt Zietlow-Zahl. Er führt aus: „Ist sie über ein Standardlastprofil angeschlossen, wird der Verbrauch der Wärmepumpe nicht von dem Verbrauch der anderen Geräte unterschieden.“ Der gesamte Verbrauch werde in die Entlastungsmaßnahme einbezogen.

Dies sei aber nicht der Fall, wenn die Wärmepumpe anderweitig, beispielsweise über einen intelligenten Zähler im Haus, angeschlossen ist. Alle bis zum 1. Januar 2021 angeschlossenen Geräte im Haus werden in den Verbrauch miteingerechnet, so Zietlow-Zahl. Weiter sagt er: „Alle nach diesem Datum angeschlossenen Wärmepumpen werden in ihrem Verbrauch geschätzt.“ Die Schätzung erfolge anhand des ältesten vorliegenden 12-Monatszeitraum. „Wenn noch keine 12 Monate Verbrauch vorliegen, werden die Verbräuche auf 12 Monate hochgerechnet“, erläutert er weiter. Voraussetzung sei, dass die Wärmepumpe mindestens drei Monate in Gebrauch ist. Er gibt zu bedenken: „Ist die Wärmepumpe noch keine drei Monate in Gebrauch, erfolgt keine Förderung.“

Wer bekommt die Energiepauschale der Bundesregierung?

Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Studierende erhalten 2023 in der zweiten Runde der Energiepauschale 200 Euro vom Staat. Zumindest alle, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert oder an einer Berufsschule angemeldet waren. Sie müssen die Pauschale selbst beantragen. Wie, ist bisher jedoch unklar. Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es: „Bund und Länder arbeiten gemeinsam mit Hochdruck an einer digitalen Antragsplattform.“

Viele Rentnerinnen und Rentner haben im Zuge dieser Runde im Dezember 2022 bereits eine Auszahlung von 300 Euro erhalten. Wer dieses Geld noch nicht erhalten hat, kann vom 9. Januar bis zum 30. Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist dies noch nicht untergekommen, so Zietlow Zahl.

Zur Erinnerung: Die erste Runde der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro wurde bereits mit dem Gehalt im September 2022 ausgezahlt. Diese erhielten alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen.

Bekomme ich auch staatliche Unterstützung, wenn ich Heizöl und Pellets nutze?

Zusätzlich zu den Erleichterungen für die Verbraucher von Strom, Gas und Fernwärme soll es nun auch eine Unterstützung für alle diejenigen geben, die Öl- und Pelletheizungen benutzen. Laut einer Sprecherin des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums stellt der Bund hierfür maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen soll demnach über die Bundesländer erfolgen. Über die Details des Programms würden sich Bund und Länder derzeit noch abstimmen.

Klar ist bereits: Eine Unterstützung soll nur dann ausgezahlt werden, wenn die Ausgaben für Heizöl, Pellets oder Flüssiggas im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 im Vergleich zum vorherigen Jahr um mehr als das Doppelte gestiegen sind. Der Bund zahlt in diesem Fall 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben. Die betroffenen Haushalte sollen jedoch einen Mindestzuschuss von 100 Euro erhalten. Die Obergrenze der Förderung liegt laut Ministerium bei 2000 Euro.

Bisher ist geplant, dass Verbraucher die Unterstützung – anders als bei der Gas- und Strompreisbremse – selbst beantragen müssen. Vermieter und Vermieterinnen müssen dem Antrag weiterhin eine eidesstattliche Erklärung beilegen. In dieser sollen sie garantieren, die Finanzspritze an ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben.

Es sei noch nicht klar, bei welcher Stelle und in welcher Weise die Hilfen beantragt werden können.

Förderung von Photovoltaik – Wo gibt es Angebote?

Wer sich im Anbetracht der anhaltenden Energiekrise in diesem Jahr dazu entscheidet, eine eigene Photovoltaikanlage zu installieren, hat außerdem die Möglichkeit einer Förderung. Laut Verbraucherzentrale gibt es die meisten Förderprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Diese fördert Solaranlagen zum Beispiel mit einem zinsgünstigen Kredit. Andere Fördermöglichkeiten seien regional unterschiedlich. Es würde sich beispielsweise lohnen, einmal bei der Kommune nach spezifischen Fördermaßnahmen nachzufragen.

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