Bad Harzburg. Ein Mann aus Bad Harzburg ist angeklagt, seine Tochter so stark geschüttelt haben, dass sie starb. Vor Gericht in Braunschweig bestreitet er das.

Auf dem Weg von Bad Harzburg ins Krankenhaus schöpften die Rettungskräfte für einen Moment Hoffnung: Nach langen Wiederbelebungsversuchen kommt der Kreislauf der zwei Monate alten Nia kurz in Gang. Doch die Hoffnung trügt. Wenig später erklärt man den Säugling im Städtischen Klinikum Braunschweig für hirntot, tags darauf schalten Ärzte die Maschinen ab. Was war in den Stunden zuvor, im Januar 2020, geschehen?

Das aufzuklären ist seit Montag Aufgabe der Schwurgerichtskammer des Braunschweiger Landgerichts. Hier muss sich der 30 Jahre alte Vater von Nia verantworten. Er soll seine Tochter so stark geschüttelt haben, dass sie ihren Hirnverletzungen kurz darauf erlag. Körperverletzung mit Todesfolge lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

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Beim Prozessauftakt am Montag bestreitet der Mann unter Tränen, seiner Tochter in irgendeiner Form Gewalt angetan zu haben. Er stellt es als tragischen Unfall dar: Er sei nachts mit dem Baby in der Armbeuge über eine Bettkante im Schlafzimmer gestürzt. Als er keine Verletzungen an dem Kind entdeckte, habe er seine Tochter in die Wiege gelegt. Kurz darauf hörte er, „sie komisch röcheln“.

Gab es einen Sturz?

Er habe seine Frau geweckt: „Irgendetwas ist mit der kleinen Maus“. Sie war nebenan auf dem Sofa eingeschlafen, während er Konsole spielte. Dann habe er den Notarzt gerufen. Nia lag regungslos auf dem Bett. Wie es dazu kam, dazu existieren mehrere Varianten, merkt Richter Ralf Michael Polomski an. Kurz nach dem Vorfall soll der 30-Jährige geäußert haben, er sei gestolpert, dabei sackte das Kind „ruckartig ab“. Von einem Sturz war nicht die Rede. Später habe er dann realisiert, was wirklich passierte. „Es tut mir auch Leid, dass ich da nicht aufgepasst habe“, ergänzte er unter Tränen.

Vor Gericht schildert er nun, „der Sturz war heftig“, er sei zu Boden gegangen und habe sich das Knie angeschlagen. Ob der Kopf des Kindes irgendwo aufschlug, wisse er nicht. Sein Verteidiger Frank Hannig hatte die Darstellung zuvor offenbar noch einmal anders verstanden. Sein Eindruck: Der Kopf des Kindes könnte auf das Knie seines Mandanten getroffen sein. Dabei brach es sich womöglich das Genick?

Mutter ist sicher sicher, „dass es sie nicht geschüttelt hat“

Sowohl die Kindsmutter als auch die Schwiegereltern erklären übereinstimmend: Der Angeklagte war ein guter Vater. „Liebevoll und vorsichtig. Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass er sie nicht geschüttelt hat“, sagt die Mutter im Gericht.

Schon im Krankenhaus vertrat sie diese Meinung. „Er hat doch noch versucht, sie wiederzubeleben.“ Dem Schwurgericht sagt sie den befremdlichen Satz: „Wenn Hase fällt, ist er wie ein Leuchtturm. So ein Sturz ist doch wie Schütteln. Es hätte ja alles noch viel schlimmer kommen können“ – insofern, dass er sich verletzt.

Auffällig deutlich zeichnen der Angeklagte, seine Partnerin und deren Eltern das Baby als kränklich, „mit marmorierter Haut und geschwollenen Augen“. Zwar hätten eine Hebamme und alle Ärzte gesagt: Es ist alles normal. „Aber das war nicht normal.“ Verteidiger Frank Hannig interpretiert: „Möglicherweise ist das eine Bewältigungsstrategie? Der Versuch zu sagen: Sie wäre vielleicht ohnehin gestorben?“

Mitarbeiter von Jugendamt sieht „monströses Familiengeheimnis“

Ein Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes besuchte Nias Eltern am Tag nach dem Vorfall vor zwei Jahren Da sei schon klar gewesen, dass das Kind stirbt. Er sei erschrocken gewesen, schildert der Zeuge, wie die ganze Familie mit der Situation umging. „Die Trauer und Verzweiflung, die ich erwartet hatte, fehlte.“ Man habe „völlig weggeschoben, was dort passiert ist. Man tat so, als sei das Kind nicht durch äußere Einwirkung gestorben, sondern weil es vorher krank war und nicht richtig behandelt wurde.“

Der Jugendamtsmitarbeiter hegte schon unmittelbar nach dem Vorfall keine Zweifel: „Das war kein Unfall. Das haben die Gutachten doch später bestätigt.“ In seinen Augen versuche man vielmehr ein „monströses Familiengeheimnis“ zu wahren. „Die Wahrheit werden wir vielleicht nie erfahren.“ Eine Aussage, die Verteidiger Hannig empört: „Haben Sie schon mal von der Unschuldsvermutung gehört?“

Der Prozess wird fortgesetzt: Mehrere Mediziner und Sachverständige sollen erhellen, welche Vorerkrankungen und Verletzungen Nia hatte. Ein Urteil wird für die kommende Woche erwartet.

Nach dem Tod von Nia bekam das Paar ein weiteres Baby. Umgang mit seinem ein Jahr alten Sohn darf der Angeklagte bisher aber nur in Begleitung haben. Mittlerweile ist das Paar verlobt. Im Fall einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge drohen dem 30-Jährigen drei bis 15 Jahre Haft. Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft.

Mediziner warnen vor Folgen des Schüttelns von Säuglingen

Schon seit einigen Jahren versucht ein Bündnis gegen Schütteltrauma über die Gefahren aufzuklären. Wenn Eltern nur für einen kurzen Moment die Kontrolle verlieren und ihr schreiendes Baby schütteln, können sie ihm schwere Hirnschäden zufügen. Die Folgen sind oft körperliche und geistige Behinderungen, in 10 bis 30 Prozent der Fälle sogar der Tod.

Andere Väter wegen Schütteltod zu Freiheitsstrafen verurteilt

Im Januar hatte das Landgericht Hildesheim einen Vater nach dem gewaltsamen Tod seines Babys zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 33-jährige Deutsche seinen drei Monate alten Sohn so stark schüttelte, dass das Kind massive Hirnblutungen erlitt und wenig später im Krankenhaus starb. Der Angeklagte bestreitet die Tat, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Ebenfalls wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Oldenburg einen 24-jährigen Bulgaren am vergangenen Freitag zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Nach Überzeugung der Richter tötete er die kleine Tochter seiner damaligen Freundin im März 2021 durch Schütteln und massives und brutales Schlagen des Kopfes gegen eine harte Oberfläche. Dieses Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig.