Braunschweig. Die AfD-Fraktion spricht von „Impfzwang durch die Hintertür“ und hatte dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht folgt der Argumentation der AfD nicht.

Die Ratssitzung am kommenden Dienstag in der Stadthalle wird erstmals unter der 2G-Regel stattfinden: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Komplett ausgeschlossen wird aber niemand: Die Sitzung wird hybrid angeboten, also parallel auch als Videokonferenz. Darauf hat sich der Ältestenrat des Rates laut der Stadtverwaltung mit breiter Mehrheit verständigt. Als Grund wird die hohe Inzidenz genannt. Während sie bis Ende 2021 noch unter 200 lag, erreicht sie aktuell Werte von fast 1300.

Kritik an der 2G-Regel kommt von der zweiköpfigen AfD-Fraktion: Sie hat Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt und Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Fraktion sieht in der Anordnung der 2G-Regel einen Verstoß gegen ihr Recht auf freie Mandatsausübung durch präsente Anwesenheit und eine Verletzung kommunalverfassungsrechtlicher Normen.

AfD-Fraktion: Für Impfzwang durch die Hintertür keinerlei Verständnis

In einer Pressemitteilung schreibt der Fraktionsvorsitzende Stefan Wirtz: „Mit kurzfristigen und völlig überzogenen Maßnahmen sollen in der Stadthalle nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen. Wegen des großzügigen Raumangebotes dort gab es bis zur vorletzten Sitzung gar keine G-Beschränkungen, im Dezember wurde dann aber immerhin 3G anberaumt“, so Wirtz. „Eine Maskenpflicht am Platz war bis zuletzt nicht nötig.“

Während überall schon Lockerungen in Aussicht gestellt würden und einige Länder komplett auf Maßnahmen verzichteten, gehe Oberbürgermeister Thorsten Kornblum als großer Befürworter der allgemeinen Impfpflicht einen Sonderweg. „Jeder, der den großen Saal der Stadthalle und dessen bisherige Nutzung für Ratssitzungen kennt, weiß um die räumlichen Möglichkeiten und großen Abstände dort“, betont Wirtz. „Für einen solchen Impfzwang durch die Hintertür haben wir keinerlei Verständnis.“

Kommunalaufsicht: Zweifel der AfD-Fraktion sind unbegründet

Die Kommunalaufsicht hat bereits auf die Beschwerde reagiert. Fazit: Die 2G-Regel wird als verhältnismäßig angesehen. Die Mandatsrechte seien wegen der möglichen Teilnahme per Videokonferenz vergleichsweise gering eingeschränkt. Die Zweifel der AfD-Fraktion im Hinblick auf die Übersichtlichkeit der Sitzung und die Feststellbarkeit des Abstimmungsverhaltens seien unbegründet.

Verwaltungsgericht: AfD-Fraktion kann per Videokonferenz teilnehmen

Das Verwaltungsgericht beurteilt das Ganze genauso, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Zum einen sei die 2G-Regel als Schutz und Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit der Ratsmitglieder angemessen, da sich etliche Personen über einen längeren Zeitraum in einem geschlossenen Raum aufhielten. Zum anderen sei das Recht auf freie Mandatsausübung nicht beeinträchtigt: Die Antragsteller könnten mittels Videokonferenz im Rahmen des Hybrid-Formates teilnehmen. Ihnen bliebe es also unbenommen, ihr Antrags- und Auskunftsrecht auszuüben sowie an Abstimmungen teilzunehmen.

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