Hannover. Ministerpräsident Stephan Weil äußert sich am Dienstag in einer Regierungserklärung zur Corona-Lage. Erleichterungen bei 2G-plus-Regeln geplant.

In den kommenden Tagen kommen voraussichtlich zahlreiche verschärfte und zumindest einige gelockerte Corona-Regeln auf die Menschen in Niedersachsen zu. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen ist, soll von Samstag an in vielen Geschäften keinen Zutritt mehr erhalten. Eine entsprechende Verordnung soll dann in Kraft treten, wie die Staatskanzlei am Montagabend in Hannover mitteilte. Auf einen solchen Beschluss hatten sich Bund und Länder bereits in der vergangenen Woche verständigt – bislang war allerdings noch unklar, ab wann dies im Bundesland gilt. Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken sind davon nicht betroffen.

Außerdem soll die Zuschauerzahl bei Veranstaltungen sinken – und das ebenfalls von Samstag an. Je nach Corona-Warnstufe sollen laut Staatskanzlei bei Veranstaltungen im Außenbereich maximal 10.000 Menschen erlaubt sein, im Innenbereich sollen es maximal 5000 sein. In der Corona-Warnstufe drei und in besonders stark von Corona-Infektionen betroffenen Regionen sollen Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich nur noch mit maximal 500 Menschen erlaubt sein. Von dieser landesweit verschärften Warnstufe ist Niedersachsen jedoch noch ein deutliches Stück entfernt.

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Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ab Samstag

Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen ist, soll sich nach Plänen der Landesregierung von Samstag an mit weniger Menschen treffen dürfen. Dann soll sich ein Haushalt nur noch mit zwei Menschen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Wer jünger als 14 Jahre ist, zählt nicht mit. Auch darauf hatten sich Bund und Länder bereits verständigt.

Messen, Weihnachtsmärkte und Diskotheken sollen in der Warnstufe drei – beziehungsweise in regionalen Hotspots – schließen müssen. Ein regionaler Hotspot ist etwa ein Landkreis, wenn dort eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche vorliegt. Der Landkreis Cloppenburg hat laut Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise einen so hohen Wert.

Erleichterungen bei der 2G-plus-Regel

Bei der bereits geltenden 2G-plus-Regel soll es nach Plänen der Landesregierung allerdings Erleichterungen geben. Gastronomen oder körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseure sollen die Möglichkeit erhalten, auf die zusätzlichen Tests zu verzichten. Dies soll greifen, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, beziehungsweise bei einem kleinen Betrieb nur ein Kunde und ein Mitarbeiter zusammenkommen. Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf zehn Quadratmeter pro Sportler ebenfalls auf Tests zu verzichten.

Seit Samstag sind Menschen bereits von dem zusätzlichen Test ausgenommen, wenn sie eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten haben. Wer diese weitere Impfung noch nicht hatte, aber zwei Impfungen der Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca beziehungsweise eine mit Johnson & Johnson, muss einen negativen Test vorweisen. Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden.

Gesundheitsministerin: Pandemielage in Niedersachsen ist ernst aber beherrschbar

„Durch die vorgesehenen Änderungen wird eine flexiblere Anwendung von 2G-plus möglich, ohne Abstriche beim Infektionsschutz zu machen“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) laut Mitteilung. Weil bat die Menschen im Land, ihre Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) sagte: „Für Gastronomie und Einzelhandel wollen wir für kleine, aber machbare Erleichterungen sorgen, mit denen unter den derzeitigen Pandemiebedingungen der Betrieb dennoch aufrechterhalten werden kann.“

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, dass die Pandemielage in Niedersachsen ernst, aber beherrschbar sei. „Damit das so bleibt, brauchen wir leider auch weiterhin Regeln, die in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreifen und für die wir die Niedersächsinnen und Niedersachsen herzlich um Verständnis bitten.“

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