Verden. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Verurteilte die psychisch kranke 19-Jährige an zwei Männer „verkaufte“ – an ihre mutmaßlichen Mörder.
Wegen Menschenhandels ist ein 21-Jähriger am Freitag vor dem Landgericht Verden zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Kammer ordnete für den Mann mit Drogenproblemen zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wie der Gerichtssprecher sagte. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Verurteilte eine psychisch kranke 19-jährige Andrea K. aus Schöningen im April 2020 an zwei Männer „verkaufte“ – an ihre mutmaßlichen Mörder. Der 26-Jährige, der dem 21-Jährigen beim „Verkauf“ der Frau half, wurde wegen Beihilfe zum Menschenhandel zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (AZ: 3 KLs 19/20)
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-Jährigen eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert. Der 26-Jährige sollte nach dem Plädoyer der Anklagebehörde zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt werden. Die Verteidigung forderte für den 21-Jährigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, für den älteren Angeklagten eine einjährige Bewährungsstrafe.
Andrea K. aus Schöningen wurde als Prostituierte ausgebeutet
Der gewaltsame Tod der 19-Jährigen, die als Prostituierte ausgebeutet wurde, sorgte im Frühjahr 2020 für bundesweite Schlagzeilen. Die Frau wurde an einer Betonplatte gefesselt in der Weser ertränkt. Der Mordprozess gegen zwei Männer und eine Frau hat am 8. Februar vor dem Landgericht Verden begonnen. Sie sollen die wehrlose, psychisch kranke Frau getötet haben, um andere Straftaten zu verdecken.
Mord an Schöningerin Andrea K.
Hier finden Sie alle Informationen zum Fall der getöteten Andrea K.:
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dpa