Hannover. Wenn Ärzte und Praxismitarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sollen sie in der ersten Gruppe gegen Covid-19 geimpft werden.

Niedergelassene Ärzte in Niedersachsen sollen von jetzt an unter bestimmten Voraussetzungen in der ersten Gruppe gegen Covid-19 geimpft werden dürfen. Dies sehe ein Erlass aus dem Sozialministerium in Hannover vom Freitag vor, berichtete die „Ärzte Zeitung“ am Sonntag in ihrer Onlineausgabe. In einem früheren Erlass an die Impfzentren im Land hieß es noch: „Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung sind grundsätzlich nicht mit höchster Priorität impfberechtigt.“ Das hatte unter Ärzten landesweit für Empörung gesorgt.

Auch Praxismitarbeitet mit direktem Patientenkontakt sollen geimpft werden

Zunächst hätten die Impfungen der Pflegeheimbewohner Vorrang gehabt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa. Jetzt solle die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) eine Liste mit zu impfenden Ärzten für die Impfzentren zusammenstellen.

In höchster Priorität geimpft werden dürfen Mediziner, wenn sie entweder regelmäßig Heimpatienten versorgen, regelmäßig Corona-Abstriche vornehmen oder in Dialysepraxen oder in onkologischen Praxen arbeiten. Auch Praxismitarbeiter mit direktem Patientenkontakt sollen demnach mit höchster Priorität geimpft werden dürfen, wie die „Ärzte Zeitung“ schreibt.

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