Wolfsburg. Ein Oberverwaltungsgericht beschloss, dass Deutschland die Mutter zusammen mit ihren drei Kindern aus einem syrischen Lager zurückholen muss.

Deutschland muss nach einem Gerichtsbeschluss eine aus Wolfsburg stammende Mutter zusammen mit ihren drei kleinen Kindern aus einem syrischen Lager zurückholen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwarf die Beschwerde der Bundesregierung gegen die entsprechende, einstweilige Anordnung der Vorinstanz. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden (Beschluss vom 6. November 2019 - Az. OVG 10 S 43.19).

Mutter aus Wolfsburg reist mit Kindern in IS-Gebiet

Die Deutsche, die nach dpa-Informationen aus Wolfsburg stammt, war laut Gericht 2014 mit zwei der drei Kinder in das Gebiet des sogenannten Islamischen Staats (IS) gereist, das dritte Kind wurde dort geboren. Das Auswärtige Amt hatte demnach die Rückholung der Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens bereits in die Wege geleitet, die der Mutter aber abgelehnt. Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückkehr der Frau entgegen, da sie sich der Terrormiliz IS angeschlossen habe.

Gericht: Auch Mutter muss zurück nach Deutschland

Das Oberverwaltungsgericht entschied laut einer Mitteilung vom Donnerstag aber, die zwei, sieben und acht Jahre alten Kinder müssten gemeinsam mit ihrer Mutter zurück nach Deutschland. Die Kleinen seien traumatisiert und zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen. Der Schutz des familiären Verbundes nach dem Grundgesetz habe hier Vorrang.

Von Wolfsburger Mutter geht laut Gericht keine Gefahr aus

Zu den Sicherheitsaspekten meinte das Gericht, für eine konkrete Gefährlichkeit der Mutter habe die Bundesregierung keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können. Ein Rechtsanwalt aus Hannover hatte im Mai angekündigt, sich in diesem und weiteren Fällen für die Rückkehr der Betroffenen einzusetzen.

Innenministerium: Einzelheiten des Gerichtsbeschlusses noch nicht bekannt

Zur Frage, ob die Frau nun nach Niedersachsen zurückkehren könne, verwies eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover auf das Auswärtige Amt. Dem Innenministerium seien die Einzelheiten des Gerichtsbeschlusses noch nicht bekannt. „Das heißt, wir wissen nicht, was darin verfügt ist. Dementsprechend laufen auch noch keinerlei Vorbereitungen in irgendwelche Richtungen“, sagte die Sprecherin. dpa